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Raucherentwöhnung mit Nikotinpflaster und Co. rettet Leben, spart Geld und sollte erstattet werden

Geschrieben am 07-04-2009

Bonn (ots) - Studie zur Kosteneffektivität der
Nikotinersatztherapie untermauert die Forderung nach einer
Kostenerstattung durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen

Bereits seit Jahren warnt ein Aufdruck in dicken Buchstaben auf
jeder Zigarettenschachtel: Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit! Nicht
nur die der etwa 20 Millionen Raucher, sondern auch die der
"Passivraucher".

Für den Nichtraucherschutz wurde auch im vergangenen Jahr wieder
viel getan: Seit 2008 gelten fast überall neue Gesetze, die das
genüssliche Qualmen in Kneipen oder Cafés verbieten. Beim
Raucherschutz wurden jedoch noch keine wesentlichen Fortschritte
erzielt. Dabei könnte man viele aufhörwillige Raucher bei ihrer
Tabakabhängigkeit durch den verstärkten Einsatz der
Nikotinersatztherapie (NET: Raucherentwöhnungspräparate mit
medizinischem Nikotin) und eine Kostenerstattung dieser Therapie
durch die Gesetzliche Krankenkasse noch besser unterstützen. Dass es
auch gesundheitsökonomisch sinnvoll ist, diese Kosten zu erstatten,
zeigt eine aktuelle Studie des renommierten Gesundheitsökonomen
Professor Dr. Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen. Die
Ergebnisse dieser Studie wurden im Rahmen einer Podiumsdiskussion der
Initiative Raucherentwöhnung am 26. März in Bonn vorgestellt und von
Experten diskutiert.

NET wissenschaftlich anerkannt

Dass die seit fast 20 Jahren bewährte Nikotinersatztherapie
mittels Pflaster, Kaugummi, Lutschtablette oder Inhaler die Chance
auf ein rauchfreies Leben verdoppeln kann, wissen die Wenigsten.
Nikotinersatzprodukte ersetzen das Nikotin aus der Zigarette durch
medizinisches Nikotin und mildern damit Entzugserscheinungen wie
Nervosität, Kopfschmerzen, Gereiztheit und starke Rauchlust. Die
Wirksamkeit und Sicherheit von Nikotinersatzpräparaten wurde in mehr
als 100 Studien erwiesen und sowohl die WHO
(Weltgesundheitsorganisation), IQWiG (Institut für Qualitiät und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) und Stiftung Warentest
empfehlen den Einsatz der Präparate. Trotzdem werden sie der Gruppe
der "Lifestyle-Präparate" zugeordnet (§ 34 SGB V), zu der
beispielsweise Potenz- und Haarwuchsmittel gehören. Damit werden sie
von der gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Warum eigentlich
nicht?

Um die Argumente für den Einschluss in die Kassenerstattung zu
untermauern, hat die Initiative Raucherentwöhnung, eine
Arbeitsgemeinschaft im Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.
(B.A.H.), zwei gesundheitsökonomische Studien bei dem Duisburger
Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jürgen Wasem in Auftrag gegeben. Die
Ergebnisse liefern erstmals valide Daten zum Nutzen und zur
Kosteneffektivität der Nikotinersatztherapie für Deutschland.

NET rettet Leben und spart Kosten

Studie 1 zeigt deutlich, dass die Nikotinersatztherapie nicht nur
medizinisch ratsam, sondern auch aus volkswirtschaftlicher Sicht
sinnvoll ist. Mit einem erfolgreichen Rauchstoppversuch mit Hilfe der
NET werden im Vergleich zum Verzicht auf einen Rauchstoppversuch über
alle Altersgruppen pro Person rund drei Lebensjahre gewonnen und
zugleich Kosten von durchschnittlich 15.407 Euro im weiteren
Lebensverlauf eingespart. Bezogen auf die der Modellrechnung zugrunde
liegenden Population von 5 Millionen Menschen können durch den
Einsatz der NET insgesamt 1,014 Millionen Lebensjahre gewonnen und
4385 Millionen Euro direkte medizinische Kosten eingespart werden.
Die Ergebnisse belegen damit eindrucksvoll die Kosteneffektivität der
NET für die Gemeinschaft und den Einzelnen.

Studie 2, ein Folgeprojekt, hat den Nutzen und die
Kosteneffektivität speziell bei Rauchern mit Vorerkrankungen
(Herz-Kreislauf-, COPD oder Diabetes II) untersucht. Auch hier lassen
sich durch den Einsatz der NET Lebensjahre gewinnen und gleichzeitig
die Gesundheitskosten langfristig senken. Finanzielle Mittel, die bei
Menschen mit diesen Vorerkrankungen für die medikamentöse
Raucherentwöhnung ausgegeben werden, können durch eingesparte
Folgekosten bereits nach drei Jahren ausgeglichen werden. "Diese
Studien haben gezeigt, dass eine Raucherentwöhnung mit
Nikotinersatztherapie einerseits gesundheitsökonomisch sinnvoll ist,
andererseits aber auch Lebensjahre gerettet werden können. Das heißt,
mit jedem zusätzlichen Nichtraucher spart unser Gesundheitssystem,
und damit die Krankenkassen, Geld. Vor diesem Hintergrund halte ich
es schon für problematisch, dass die gegenwärtige gesetzliche
Regelung vorsieht, dass Nikotinersatzpräparate als
Lifestyle-Präparate gelten und damit aus dem Leistungskatalog der
Krankenkassen ausgeschlossen sind", so das Fazit von Prof. Dr. Jürgen
Wasem.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.leichter-nichtrauchen.de

Originaltext: Initiative Raucherentwöhnung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75111
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75111.rss2

Kontakt:
Initiative Raucherentwöhnung,
eine Arbeitsgemeinschaft im BAH
Stephan Küpper
Tel.: 0228-95745-23
Fax.: 0228- 95745-90
Email: kuepper@bah-bonn.de


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