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Der Tagesspiegel: Arbeitsagenturen zahlen immer weniger Arbeitslosengeld

Geschrieben am 05-04-2009

Berlin (ots) - Die Arbeitsagenturen haben im vergangenen Jahr so
wenig für Lohnersatzleistungen ausgegeben wie seit 18 Jahren nicht
mehr. "Die Arbeitslosenversicherung trägt immer weniger zur Sicherung
Arbeitsloser bei", heißt es in einer Analyse des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB), die dem Tagesspiegel (Montagausgabe)
vorliegt. Nur noch eine Minderheit der Arbeitslosen habe überhaupt
einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Zudem sei die Höhe der
ausgezahlten Beträge gesunken - oft so stark, dass Erwerbslose
zusätzlich Hartz-IV-Leistungen beantragen müssten.

Habe die Bundesagentur für Arbeit 2004 noch 29 Milliarden Euro an
Arbeitslosengeld I ausgezahlt, seien es nach den Kürzungen im Rahmen
der Agenda 2010 im vergangenen Jahr nur noch 13,9 Milliarden gewesen.
Diese Entwicklung werde sich fortsetzen. "Auch bei einer weiteren
Eintrübung am Arbeitsmarkt wird das Ausgabevolumen für
Arbeitslosengeld immer noch weit niedriger liegen als in den ersten
sieben Jahren dieses Jahrzehnts", erwarten die Gewerkschaften.

Insgesamt erhielten laut DGB nicht einmal 30 Prozent der
Arbeitslosen das Arbeitslosengeld I - die meisten Menschen ohne Job
hätten nur Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder bekämen gar nichts.
"1992 beispielsweise haben noch gut 56 Prozent der Arbeitslosen
Lohnersatzleistungen ... erhalten", vergleicht der DGB. Zudem gingen
die gezahlten Beträge zurück. 2008 habe ein Erwerbsloser im Schnitt
733 Euro im Monat bekommen, 17 Euro weniger als 2007 und 30 Euro
weniger als 2006. "Die Kaufkraft des ausgezahlten Arbeitslosengeldes
hat sich so in den letzten Jahren spürbar verringert", heißt es. Das
Arbeitslosengeld I liege oft sogar unterhalb des Existenzminimums.
97000 Personen hätten im September 2008 daher zusätzlich
Hartz-IV-Leistungen beantragen müssen. "Gut jeder neunte Empfänger
von Arbeitslosengeld ist auf ergänzende staatliche Fürsorge
angewiesen", rechnet der DGB vor.

Damit diese Quote nicht zunimmt, verlangt der DGB Änderungen bei
den Anspruchsfristen. Bislang bekommt nur Arbeitslosengeld I, wer in
den vergangenen zwei Jahren zwölf Monate beschäftigt war.
"Insbesondere Leiharbeitskräfte und befristet Beschäftigte drohen bei
Verlust des Arbeitsplatzes direkt zum Hartz-IV-Fall zu werden", warnt
der DGB. Daher müsse die Frist von zwei auf drei Jahre erhöht werden.

Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
Der Tagesspiegel, Redaktion Wirtschaft, Tel. 030-26009260.

Originaltext: Der Tagesspiegel
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Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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