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BPI begrüßt Forderung des Bundesversicherungsamtes nach Kündigung alter Sortimentsverträge

Geschrieben am 25-03-2009

Berlin (ots) - Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die seiner
Aufsicht unterstehenden Krankenkassen informiert, dass alte
Sortimentsverträge schnellstmöglich gekündigt und neu ausgeschrieben
werden müssen. Dies betrifft aufgrund der neuen Rechtslage nach
Inkrafttreten des GKV-OrgWG und nach den Regelungen des
Vergaberechtsreformgesetzes alte Verträge, die ohne vorangegangene
Ausschreibung abgeschlossen worden sind.

Das GKV-OrgWG regelt mit Wirkung ab 18. Dezember 2008, dass auch
bei Arzneimittelrabattverträgen unter bestimmten Voraussetzungen das
Vergaberecht angewendet werden muss. Dies ist bei Rabattverträgen zu
generischen Arzneimitteln der Fall. Diese Verträge seien prinzipiell
bei Überschreitung des EU-Schwellenwertes von derzeit 206.000 Euro im
sog. "Offenen Verfahren" EU-weit auszuschreiben. Ferner enthält das
Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts, das demnächst in Kraft
tritt, eine Mittelstandschutzregelung, wonach öffentliche Aufträge
grundsätzlich in Lose aufzuteilen sind. Daher müssen die
Krankenkassen künftig Leistungen nach Losen vergeben.

Aufgrund dieser neuen Rechtslage fordert das BVA, bestehende, aber
zuvor nicht ausgeschriebene Rabattverträge, zum nächstmöglichen
Zeitpunkt aufzukündigen und neu auszuschreiben.

"Wir begrüßen das Vorgehen des BVA nachdrücklich", kommentierte
Dr. Bernd Wegener, Vorsitzender des BPI. "Endlich wird die Anwendung
des Vergaberechts beim Abschluss von Rabattverträgen weiter
gestärkt", ergänzte Wegener. Es scheint jedoch zweifelhaft, ob die
dem BVA unterstellten Krankenkassen der Forderung ohne spezielle
aufsichtsrechtliche Anordnung nachkommen werden, da mit den
bestehenden Verträgen erhebliches Einsparpotential bei der
Arzneimittelversorgung "auf dem Spiel" steht.

"Die Umsetzung muss nun zügig erfolgen - denn erst damit rückt die
Verwirklichung dieser alten Forderung der Industrie näher. Erst mit
einer Neuausschreibung kann die jetzt bestehende Benachteiligung
kleinerer Anbieter im Wettbewerb beseitigt werden", ergänzte Wegener.

Originaltext: BPI Bundesverb.d.Pharmazeut.Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/21085
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_21085.rss2

Pressekontakt:
Luisa Lorenz
Tel. 030/27909-135
presse@bpi.de


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