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ots.Audio: Die wichtigsten Fragen zur Kurzarbeit

Geschrieben am 19-03-2009

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Seitdem durch die Finanz- und Wirtschaftskrise immer mehr
Unternehmen angeschlagen sind, steigt die Zahl der Kurzarbeiter
erheblich. Nach den vorläufigen Angaben der Bundesagentur für Arbeit
haben im Januar 2009 bundesweit 10.600 Betriebe für insgesamt 290.600
Arbeitnehmer Kurzarbeit aus konjunkturellen Gründen beantragt. Was
Kurzarbeit überhaupt ist und was sie für die Betroffenen neben der
Kürzung des Gehaltes für die spätere Rente bedeutet, darüber sprechen
wir mit Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen
Rentenversicherung Bund:

Herr Theil, Kurzarbeit ist zurzeit in aller Munde, worum handelt
es sich dabei genau?

O-Ton 48 sec
"Die Kurzarbeit soll Unternehmen bei einer vorübergehenden schlechten
Auftragslage helfen zu überleben, indem zwar die Personalkosten
reduziert aber Entlassungen vermieden werden. Die Arbeitnehmer müssen
dabei Einkommensverluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld
nicht das volle Einkommen ersetzt.
Arbeitgeber, die aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten mit
"unvermeidbaren vorübergehenden Arbeitsausfall" rechnen, müssen bei
der Agentur für Arbeit eine Umstellung auf Kurzarbeit beantragen.
Bedingung für die Bewilligung ist, dass zu erwarten ist, dass durch
die Kurzarbeit die Arbeitsplätze erhalten werden und dadurch
Arbeitslosigkeit vermieden wird. Maximal ist das aktuell für
längstens 18 Monate möglich."

Welcher Lohn, welches Gehalt wird gezahlt?

O-Ton 42 sec
"Das Arbeitsentgelt wird für die in Vollzeit geleisteten
Arbeitsstunden wird wie vorher gezahlt. Daneben gibt es für die
Ausfallstunden Kurzarbeitergeld. Sozialversicherungspflicht besteht
auch während der Kurzarbeit, die Beiträge werden vom Kurzarbeitergeld
gezahlt und wie üblich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom
Arbeitnehmer aufgebracht. Für die ausgefallenen Arbeitsstunden werden
zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und
Rentenversicherung nach einem fiktiven Arbeitsentgelt von 80 Prozent
des ausgefallenen Entgelts gezahlt. Die Beiträge hat allein der
Arbeitgeber zu tragen."

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

O-Ton 21 sec
"Je nach Familienstand beträgt das Kurzarbeitergeld 60 bzw. 67
Prozent eines von der Arbeitsagentur errechneten individuellen
Nettoentgelts. Kranken-, Pflege-, Renten- und
Unfallversicherungsbeiträge werden weitergezahlt, so dass der
Arbeitnehmer dort keine Ansprüche verliert."

Wie wirkt sich die Kurzarbeit auf die spätere Rente aus?

O-Ton 54 sec
"In der Regel nur minimal. Wer genau wissen möchte wie viel das in
Euro nach heutigem Stand wäre, kann hierzu die kostenlose Hilfe der
Fachleute der bundesweit vertretenen Auskunfts- und Beratungsstellen
der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Ein
Berechnungsbeispiel ist auch auf der Internetseite der Deutschen
Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de, Suchwort
Kurzarbeit zu finden.
Die Adressen der Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen der
Deutschen Rentenversicherung sind unter
www.deutsche-rentenversicherung.de abrufbar. Weitere Informationen
erhalten Sie auch am kostenlosen bundesweiten Servicetelefon 0800
1000 4800."

Herzlichen Dank Ulrich Theil von der Deutschen Rentenversicherung
Bund.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Gabriele Chlopczik
______________________________________
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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