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Bei Arzneimitteln für Kinder auf Alkoholgehalt achten

Geschrieben am 18-03-2009

Berlin (ots) - Bei Kindern werden oft flüssige Medikamente wie
Lösungen angewendet, da sie leicht zu schlucken und genau zu dosieren
sind. Einige flüssige Arzneimittel enthalten Alkohol als Lösungs- und
Konservierungsmittel, vor allem pflanzliche Extrakte. "Einige sind
daher nicht für die Anwendung bei Kindern bestimmt. Eltern sollten
sich beim Apotheker informieren, welches Medikament für ihr Kind am
besten geeignet ist. Wenn möglich, wird der Apotheker alkoholfreie
Alternativen empfehlen", so Friedemann Schmidt, Vizepräsident der
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Hersteller von Medikamenten müssen auf den Alkoholgehalt
hinweisen, wenn eine Einzeldosis mindestens 0,05 Gramm Alkohol
enthält. Bei Arzneimitteln, die mehr als 0,5 Gramm Alkohol pro
Einzeldosis nach Dosierungsangabe enthalten, besteht für Kinder ein
gesundheitliches Risiko, zumal die Arzneimittel zum Teil mehrmals am
Tag eingenommen werden müssen. Dieses muss auch im Beipackzettel
vermerkt sein. Zum Vergleich: 0,1 Liter Apfelsaft enthalten etwa 0,4
Gramm und 0,1 Liter Bier knapp 5 Gramm Alkohol. Arzneimittel, bei
denen eine Einzeldosis mehr als 3 Gramm Alkohol enthält, sollten
Kinder nicht einnehmen.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch
unter www.abda.de

Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7002
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg
Stellv. Pressesprecherin
Tel. 030-40004 -134, Fax -133
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de


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