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Bundesverband Inkasso: Abofallen im Internet täuschen Verbraucher - Rechnungen von Abzockfirmen ohne Rechtsgrundlage

Geschrieben am 17-03-2009

Berlin (ots) - "Unser Leitbild in der sozialen Markwirtschaft ist
der mündige und eigenverantwortliche Verbraucher. Und der muss
geschützt werden", so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. Deshalb lehnt
der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU)
entschieden den Einzug von Forderungen für Unternehmen ab, deren
Geschäftszweck unseriös ist.

Die Berichterstattung über Abofallen im Internet häuft sich: Es
sind beispielsweise Gewinnspiele, Kochrezepte, Hilfe bei den
Hausaufgaben, Berechnungen der Lebenserwartung oder Warenproben.
Dabei sind Preisangaben meistens tief in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen versteckt oder kaum lesbar in kleiner Schrift
nur mit großer Mühe auf der Internetseite zu entdecken. Wenn aber
Abonnements versteckt auf Internetseiten enthalten sind, dann sind
sie unwirksam. Das unterstreicht auch die aktuelle Rechtsprechung. So
hat das OLG Frankfurt am Main (6 U 186/2008 und 6 U 187/2008)
richtungsweisend entschieden, dass ein Verstoß gegen das Verbot der
irreführenden Werbung vorliegt, wenn eine Preisangabe auf einer
Internetseite nicht leicht erkennbar ist. So reicht zum Beispiel ein
Sternchentext unter dem Eingabefeld, in dem auf die Kosten
hingewiesen wird, nicht aus, um einer Irreführung der Verbraucher
entgegenzuwirken.

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU)
distanziert sich von der Einziehung unberechtigter Forderungen.
Wolfgang Spitz, Präsident des Verbandes, sagt: "Erkennt ein
BDIU-Verbandsmitglied, dass eine einzuziehende Forderung nicht oder
nur zum Teil nicht rechtswirksam ist oder auf sittenwidrige Weise
entstand, so darf es diese für den Mandanten nicht einfordern. Gegen
etwaige Verstöße gehen wir mit Entschiedenheit vor."

Was können Verbraucher tun, wenn ein unseriöser Anbieter plötzlich
Geld will? Der Adressat sollte zuerst prüfen, ob die Forderung
berechtigt ist, so die Empfehlung des BDIU. Ist eine Forderung nicht
berechtigt und erwirkt der Anbieter einen gerichtlichen Mahnbescheid,
muss schließlich innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingereicht
werden. "Viele Verbraucher machen einen juristischen Fehler, wenn sie
einem unberechtigten Mahnbescheid nicht widersprechen. Genau darauf
spekulieren die Abzocker", so Spitz.

Und wie können Verbraucher prüfen, ob sie ein seriöses
Inkassounternehmen anschreibt? Zunächst einmal sollte das Unternehmen
Mitglied im BDIU sein. Denn das ist ein Gütesiegel für seriöses
Inkasso. Eine Auflistung aller Mitglieder finden Verbraucher auf der
Internetseite des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen unter
http://info.inkasso.de/suchlist.nsf . "Durch berufsrechtliche
Richtlinien hat der BDIU hohe Maßstäbe für den auftragsgebundenen,
außergerichtlichen Forderungseinzug von Privatpersonen und
Unternehmen gesetzt", betont Spitz.

Alle BDIU-Mitglieder unterliegen darüber hinaus der Kontrolle
durch die örtlich zuständigen Registrierungsbehörden. Jedes
Inkassounternehmen benötigt seit der Einführung des
Rechtsdienstleistungsgesetzes im Juli 2008 eine Registrierung in das
Rechtsdienstleistungsregister, um das Inkasso für Dritte
durchzuführen. Über die Registrierung und die zuständige
Registrierungsbehörde können sich Verbraucher im Internet unter
www.rechtsdienstleistungsregister.de informieren.

"Inkassounternehmen suchen den Interessensausgleich zwischen
Gläubigern und Schuldnern", unterstreicht Verbandspräsident Spitz.
"Damit ist eine große Verantwortung verbunden, der sich der BDIU als
Vertretung der Inkassowirtschaft verpflichtet fühlt." Spitz bietet
Schuldnerberatern und Verbraucherzentralen daher die Zusammenarbeit
an, Hinweisen auf unseriösen Forderungseinzug nachzugehen. Erste
Gespräche mit der Verbraucherzentrale Hamburg haben bereits
stattgefunden.

Originaltext: Bundesverb. Dt. Inkasso-Unternehmen BDIU
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/36376
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_36376.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
c/o muehlhaus & moers kommunikation gmbh
Ihr Ansprechpartner: Udo Seidel
Moltkestraße 123-131
50674 Köln

Telefon 0221 - 95 15 33 0
Telefax 0221 - 95 15 33 20

E-Mail: u.seidel@muehlhausmoers.de


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