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Von Hauskauf bis Hochzeitsglocken / Notare beraten als neutrale Rechtsexperten in vielen Lebenssachverhalten

Geschrieben am 13-03-2009

Hamburg (ots) - Der Richter spricht Recht, der Staatsanwalt klagt
an, der Rechtsanwalt setzt die Interessen seines Mandanten durch.
Aber was macht eigentlich ein Notar? Anders als der Richter
entscheidet der Notar nicht über einen Streitfall. Anders als der
Rechtsanwalt vertritt der Notar nicht einseitig die Interessen nur
einer Partei. Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes
vielmehr zur Neutralität verpflichtet und muss alle Vertragsparteien
unparteiisch beraten. Streitigkeiten sollen durch Notarurkunden
möglichst im Vorfeld verhindert werden und gelangen so gar nicht erst
vor Gericht.

Dabei sind die Tätigkeitsfelder des Notars vielfältiger, als dies
landläufig angenommen wird. Die Arbeit beschränkt sich nicht auf das
Vorlesen von Verträgen. Der Notar entwirft Urkunden aller Art nach
den individuellen Vorstellungen der Beteiligten. Er klärt über den
Inhalt auf und gibt Gelegenheit, offene Fragen zu erörtern und
Änderungen vorzunehmen. Und wenn die Urkunde unterschrieben ist,
beginnt für den Notar oft erst ein wesentlicher Teil seiner Arbeit.

Zum Beispiel beim Immobilienkaufvertrag: Der Notar holt
Genehmigungen und andere zum Vollzug notwendige Erklärungen z.B. von
Ämtern und Behörden ein. Er sichert den Käufer durch Eintragung einer
Auflassungsvormerkung im Grundbuch gegen den Verlust seiner Rechte
aus dem Kaufvertrag ab und sorgt für die Eintragung seiner
Finanzierungsgrundschuld. Und schlussendlich überwacht der Notar
Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung.

Die Betreuung in Immobiliensachen ist aber nicht die einzige
Aufgabe des Notars. Was kaum einer erwartet: In einigen Bundesländern
schließt der Notar die Ehe gleichgeschlechtlicher Partner. Ein
größeres Gewicht hat die Betreuung auf dem Gebiet des Familienrechts
allerdings beim Abschluss von Eheverträgen und
Scheidungsfolgenvereinbarungen. Im Bereich des Gesellschaftsrechts
beraten Notare umfassend von der Gründung kleinerer bis zur
Umstrukturierung großer Unternehmen. In den letzten Jahren immer
wichtiger gewordene Gebiete notarieller Tätigkeit sind
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Weitgehend bekannt ist, dass Notare im Erbrecht ausgewiesene
Experten sind. Testamente können, Erbverträge müssen sogar beurkundet
werden. Der Notar bietet hier aus einem Guss die Beratung und die
verlässliche Urkunde. Mit einem notariellen Testament spart man sich
zudem meist den oft kostspieligen Erbschein, der erforderlich wird,
wenn man sein Testament mit der Hand schreibt.

Die Kosten sind überdies ein Punkt, um den sich noch viele Mythen
ranken. Beruhigend: Alle Notare sind an dieselbe bundesgesetzliche
Kostenordnung gebunden wie Gerichte. Der Notar darf weder einen
"Schwierigkeitszuschlag" erheben, noch "Rabatte" gewähren. Dies wird
staatlich überwacht. Die gesetzlichen Gebühren decken Beratung,
Entwürfe und Beurkundung ab sowie bei einigen Geschäften den Vollzug.
In den meisten Fällen richtet sich die Gebühr nach dem Wert des
Rechtsgeschäfts, also beim Immobilienkaufvertrag nach dem Kaufpreis
und beim Testament nach dem Vermögen des Erblassers. Eva Christine
Danne, Geschäftsführerin der Notarkammer Pfalz rät, beim Notar
frühzeitig und ohne Scheu die für das gewünschte Geschäft ungefähr
anfallenden Kosten zu erfragen: "Der Notar wird Ihnen hierzu gerne
unverbindlich Auskunft erteilen."

Originaltext: Informationsdienst Notar und Recht
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64775
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64775.rss2

Pressekontakt:
März 2009: Falls Sie für das Zitat den Namen der Geschäftsführerin
von der Notarkammer Pfalz durch den zu Zitierenden einer anderen
Kammer ersetzen möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen:
Herrn Dr. Michael von Hinden von der Hamburgischen Notarkammer, Herrn
Udo Monreal von der Notarkammer Koblenz, Herrn Dr. Rainer Regler von
der Landesnotarkammer Bayern und Herrn Michael Uerlings von der
Rheinischen Notarkammer sowie Dr. Thomas Diehn von der
Bundesnotarkammer..

Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zu diesem Thema
haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren. (Abdruck
honorarfrei)

Bitte beachten Sie die neue Homepage: www.notar-recht.de

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