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BDI zum Kabinettsbeschluss zu Managergehältern - Zustimmung zur langfristigen Ausrichtung der Vergütungssysteme - Detaillierte gesetzliche Regelungen unnötig - Zahl der Aufsichtsräte reduzieren

Geschrieben am 11-03-2009

Berlin (ots) - Der BDI warnt die Politik davor, zu stark in
unternehmensinterne Entscheidungen einzugreifen. Die grundsätzliche
Ausrichtung von Vergütungssystemen an der langfristigen
Unternehmensentwicklung ist richtig." Dies erklärte
BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf zum Kabinettsbeschluss
einer Formulierungshilfe zu Vorstandsgehältern am Mittwoch. "Das
langfristige Denken und Handeln entspricht der Ausrichtung am
Leitbild der Nachhaltigkeit, dem sich die Industrie verpflichtet
weiß. Allerdings verfügen die Unternehmen mit dem geltenden
Aktienrecht und dem Corporate-Governance-Kodex bereits über
ausreichende Regelungswerke." Schnappauf sprach sich dafür aus, die
Zahl der Aufsichtsräte in einem Unternehmen zu reduzieren: "Ein
kleinerer Aufsichtsrat könnte effizienter und professioneller
arbeiten."

Kritisch sieht der BDI, wenn die gesetzlichen
Entscheidungskriterien zur Herabsetzung der Vorstandsbezüge bei einer
verschlechterten Unternehmenslage unscharf formuliert werden.
"Hierdurch entsteht für den Aufsichtsrat eine unzumutbare
Rechtsunsicherheit", sagte Schnappauf. Auch das strikte Wechselverbot
für Vorstände in den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats sei nicht
praktikabel. "Ehemalige Vorstände bringen wichtiges Wissen über das
Unternehmen und seine Strukturen mit ein. Dieses kann nicht mehr
zugunsten des Unternehmens verwendet werden - auch nicht in
Familienunternehmen", so der BDI-Hauptgeschäftsführer.

Originaltext: BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6570
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Kontakt:
BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
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