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BDI zu geplanten Regelungen für Managergehälter - Überregulierung unternehmensinterner Entscheidungen vermeiden - Pflichtherabsetzung der Bezüge und Cooling-Off-Periode für Vorstände problematisch

Geschrieben am 05-03-2009

Berlin (ots) - "Wir halten eine grundsätzliche Ausrichtung vom
Vergütungssystem an der langfristigen Unternehmensentwicklung für
richtig. Den Unternehmen stehen mit dem geltenden Aktienrecht und dem
Corporate-Governance-Kodex allerdings bereits Regelungswerke zur
Verfügung. Der Gesetzgeber sollte eine Überregulierung
unternehmensinterner Entscheidungen vermeiden." Das sagte
BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf zu Plänen der
Bundesregierung, die Vergütung für Manager zu regeln.

"Eine Entscheidung des gesamten Aufsichtsrats über die
Vorstandsvergütungen ist grundsätzlich zu begrüßen, sofern nicht
sämtliche Details der Verträge vom gesamten Aufsichtsrat beraten
werden", erklärte Schnappauf.

Kritisch sieht der BDI, wenn die gesetzlichen
Entscheidungskriterien zur Herabsetzung der Vorstandsbezüge bei einer
verschlechterten Unternehmenslage unscharf forumuliert werden.
"Hierdurch entsteht für den Aufsichtsrat eine unzumutbare
Rechtsunsicherheit", so Schnappauf.

Auch das strikte Wechselverbot für Vorstände in den
Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats sei nicht akzeptabel. "Ehemalige
Vorstände bringen wichtiges Wissen über das Unternehmen und seine
Strukturen mit, die dann nicht mehr zugunsten des Unternehmens
verwendet werden dürften - auch nicht in Familienunternehmen." Zu der
vorgeschlagenen Mindestschadensersatzregel für Aufsichtsräte sagte
der
BDI-Hauptgeschäftsführer: "Ein solcher Strafschadensersatz ist
unserem kontinentaleuropäischen Rechtssystem fremd und sollte ihm
auch fremd bleiben." Er rief den Gesetzgeber auf, diesen politischen
Konsens nicht zu verlassen.

Originaltext: BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6570
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Kontakt:
BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: presse@bdi.eu
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