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Wenn beim Grillen nicht nur die Kohle Feuer fängt / Private Haftpflicht- und Unfallversicherungen übernehmen Kosten, die durch Verletzungen oder Brandschäden entstehen

Geschrieben am 28-06-2006

Köln (ots) - Zurzeit ist Grill-Hochsaison. Besonders am Wochenende
treffen sich die Deutschen zum Essen gern draußen - Würstchen,
Koteletts und Folienkartoffeln stehen dabei hoch im Kurs. Favorit der
Bundesbürger ist nach wie vor das Grillen mit Holzkohle oder
Briketts. Doch so stimmungsvoll das offene Feuer ist, es birgt
Risiken - vor allem, wenn Kinder dabei sind: Eine kurze Unachtsamkeit
kann schnell zu schweren Verletzungen oder Sachschäden führen. Um
sich für solche Fälle finanziell abzusichern, sind private
Haftpflicht- und Unfallversicherungen wichtig.

Versicherungsschutz für "heiße" Tage

Experten schätzen, dass sich in Deutschland jährlich rund 4.000
Menschen bei Grillunfällen verletzen - etwa 500 davon schwer. Dabei
ist nicht nur das eigene Verletzungsrisiko hoch, schnell kann der
Grillmeister auch anderen Personen Schaden zufügen. Von dem
Verursacher wird dann unter Umständen ein hohes Schmerzensgeld
verlangt. Gut, wenn er eine private Haftpflichtversicherung
abgeschlossen hat, denn sie gewährt im Unglücksfall
Versicherungsschutz. "AXA bietet bei der Haftpflicht einen
Familientarif an. Damit besteht Versicherungsschutz auch für die
Kinder und den Ehepartner", sagt Norbert Klein, Experte für
Haftpflichtversicherungen. "Das gilt übrigens nicht nur bei
Verletzungen, sondern natürlich auch bei Sachschäden." Verursachen
Sohn oder Tochter beispielsweise einen Brand auf der Terrasse des
Nachbarn, ist das über die Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Doch was, wenn man selbst geschädigt wurde, aber der Verursacher
nicht haftpflichtversichert ist? In diesem Fall greift die sogenannte
Forderungsausfallversicherung, die in der Haftpflichtversicherung von
AXA kostenlos eingeschlossen ist: Wer diesen Schutz hat, geht auch
als Geschädigter nicht leer aus.

In der Freizeit wichtig: Eine private Unfallversicherung

Grillen ist Freizeitvergnügen - deswegen kommt bei einem Unfall
auch die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die finanziellen
Folgen auf. Die private Unfallversicherung hingegen schützt rund um
die Uhr und überall auf der Welt - also auch beim Grillfest. Verletzt
sich der Versicherte so schwer, dass bleibende Schäden entstehen,
zahlt die Versicherung eine einmalige Summe, die sich nach dem Grad
der Invalidität richtet. Auch monatliche Rentenzahlungen können
vereinbart werden. Für Kinder gibt es spezielle Unfallversicherungen,
die zum Beispiel dafür aufkommen, dass Eltern bei einem längeren
Krankenhausaufenthalt den Nachwuchs begleiten können. Kinder können
aber auch im Rahmen einer Familienversicherung versichert werden. Der
Schutz der Kleinen ist besonders wichtig, denn sie können das Risiko
eines offenen Grills oft nicht einschätzen.

Tipps für sicheres Grillen

- Kinder: Sie sollten ausreichend Abstand zum Grill halten und
niemals ohne Aufsicht in die Nähe der Feuerstelle kommen.

- Grill: Er sollte stabil sein und das Material darf nicht zu heiß
werden. Ein guter Anhaltspunkt beim Kauf ist ein DIN-Siegel oder
das GS-Prüfzeichen.

- Standort: Einen festen und nicht entflammbaren Untergrund wählen
- beispielsweise die Terrasse oder ein ebenes Stück Rasen. Über
dem Grill sollte sich weder eine Markise noch ein Sonnenschirm
befinden, sonst besteht Brandgefahr.

- Anzünder: Niemals Benzin oder Spiritus verwenden, denn diese
sind hochentzündlich. Sicherheits-Grillanzünder hingegen
verursachen keine Stichflammen und wirken sich auch nicht
negativ auf den Geschmack des Grillguts aus.

- Fettspritzer: Herabtropfendes Öl fängt schnell Feuer. Das lässt
sich durch Grillschalen vermeiden. Zusätzlich ist es sinnvoll,
Grillschürze und -handschuhe zu tragen.

- Restglut: Die noch heißen Kohlen mit Sand löschen und erst nach
dem endgültigen Erkalten in den Abfall werfen. Kohle nie zum
Abkühlen ins Beet kippen: Kinder könnten hineintreten oder
danach greifen und sich verbrennen.

Originaltext: AXA Konzern AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53273
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53273.rss2
ISIN: DE0008410002

Pressekontakt:
AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de


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