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Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Juristische Aufbereitung wird ein langwieriger Prozess

Geschrieben am 03-03-2009

Köln (ots) - Der Einsturz der Kölner Stadtarchivs lässt
unweigerlich die Frage nach den Ursachen des Unglücks aufkommen.
Spekuliert wird darüber, ob der U-Bahn Bau für den Schaden
verantwortlich ist. "Ein solcher Zusammenhang wäre nicht
verwunderlich", weiß der Kölner Rechtsanwalt Michael Beuger. "Häufig
kündigen sich solche Ereignisse bereits durch Risse im Haus an."

Klar ist, dass nach den Aufräumarbeiten die juristische
Aufarbeitung des Sachverhalts beginnen wird. Immobilienrechtsexperte
Beuger hat viele solcher Fälle begutachtet: "In der Regel schließt
sich ein Streit über die Verantwortung und die Höhe der entstandenen
Schäden an." Betroffene sollten nicht den Kopf in den Sand stecken
sondern bei ersten Anzeichen von Schäden, den Zustand des Hauses
gutachterlich festhalten. Nur so könne später bewiesen werden, wie
sich Bauarbeiten in der Nachbarschaft auf den Zustand eines Hauses
auswirken.

Sind Schäden durch Vertiefungen des Nachbargrundstückes z.B. im
Rahmen von dort stattfindenden Baumaßnahmen oder durch
Erschütterungen entstanden, kommt eine Haftung des Eigentümers des
Nachbargrundstückes in Betracht. Das gilt selbst dann, wenn er die
Schäden nicht durch ein schuldhaftes Handeln oder Unterlassen
verursacht hat. Denkbar ist auch eine Haftung der an der baulichen
Maßnahme beteiligten Unternehmer; bei den Unternehmern ist jedoch für
die Haftung ein Verschulden notwendig. Diesen muss also nachgewiesen
werden, dass sie bei den Arbeiten gegen die Regeln der Technik
verstoßen haben. Auch wenn dem Geschädigten hierbei eine Reihe von
Beweiserleichterungen zugute kommen, ist ein solcher Nachweis in der
Regel nur im Rahmen von aufwendigen Sachverständigengutachten zu
führen.

Weitere Informationen zum Thema und zu Rechtsanwalt Michael Beuger
sind auf der Internetseite der Kanzlei Wilde & Beuger www.wb-law.de
zu finden. Gerne steht Michael Beuger für Interviewanfragen zur
Verfügung.

Originaltext: Wilde & Beuger Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64416
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64416.rss2

Pressekontakt und Interviewpartner:

WILDE & BEUGER Rechtsanwälte
z.H. RA Michael Beuger
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Tel. +49 (0) 221 951563-20
Fax +49 (0) 221 951563-3
http://www.wb-law.de


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