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Kammergericht gestattet Berichterstattung über Jauch-Hochzeit

Geschrieben am 27-06-2006

Berlin (ots) - Das Kammergericht Berlin hat die umfassenden
Berichterstattungsverbote, die Günther Jauch in den letzten Wochen
hinsichtlich seiner bevorstehenden Hochzeit erwirkt hatte, deutlich
eingeschränkt. "Angesichts der überragenden Prominenz [von Günther
Jauch] als Moderator und Werbeträger", so das Kammergericht, "sei ein
vorrangiges Berichterstattungsinteresse daran, daß er in bekannten
Sehenswürdigkeiten heiraten bzw. Hochzeit feiern wolle, anzuerkennen,
auch wenn dadurch Schaulustige angelockt werden könnten".

Die Trauung von Günther Jauch und seiner Lebensgefährtin Thea
Sihler soll am 7. Juli 2006 im Potsdamer Belvedere, die kirchliche
Eheschließung in der Sacrower Heilandskirche stattfinden. Für die
anschließende Hochzeitsfeier ist die Orangerie im Park von Sanssouci
reserviert.

Dr. Nicolaus Fest, Mitglied der BILD-Chefredaktion: "Das
Kammergericht hat dem Begehren von Günther Jauch, die
Berichterstattung über seine Hochzeit vollständig zu unterbinden,
eine klare Absage erteilt. Wer die Medien fast täglich zur Steigerung
seiner Prominenz und seines Marktwertes nutzt und in weltbekannten
touristischen Sehenswürdigkeiten heiratet, kann die Presse nicht
ausschließen. Diese Selbstverständlichkeit hat das Kammergericht in
dankenswerter Klarheit bestätigt."

Originaltext: BILD
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=56001
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_56001.rss2

Pressekontakt: Tobias Fröhlich
Tel: +49 (0) 30 25 91-7 76 20
tobias.froehlich@axelspringer.de


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