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RWE-Tochter Mitgas muss auf Forderung nach Sicherheitsleistungen verzichten / BDEW verweigert seit Jahren Änderung der Kooperationsvereinbarung Gas

Geschrieben am 26-02-2009

Hamburg (ots) - Der zum RWE-Konzern gehörende Gasnetzbetreiber
Mitgas ist mit seiner Forderung nach Stellung von finanziellen
Sicherheiten gescheitert. Mitgas hatte von LichtBlick Ende letzten
Jahres die Hinterlegung einer Sicherheit in Höhe von 43.000 Euro
verlangt. Andernfalls drohte eine Verweigerung des Netzzugangs, die
die weitere Versorgung der damals 250 LichtBlick-Gaskunden unmöglich
gemacht hätte. Die daraufhin von LichtBlick eingeschaltete
Bundesnetzagentur hat als zuständige Regulierungsbehörde wiederholt,
dass die pauschale Forderung nach Sicherheitsleistungen eine
erhebliche Markteintrittsbarriere darstellt und entsprechend den
gesetzlichen Regelungen der Gasnetzzugangsverordnung unzulässig ist.

"Bereits vor drei Jahren hat die Bundesnetzagentur die Forderung
nach Sicherheitsleistungen an hohe Auflagen geknüpft", so Dr.
Christian Friege, Geschäftsführer von LichtBlick - die Zukunft der
Energie GmbH & Co. KG. "Dass Mitgas es jetzt erneut versucht, mit
Hilfe des Monopols des Netzes unzulässige Forderungen durchzusetzen,
ist bezeichnend und ärgerlich. Wie prohibitiv gegenüber neuen
Anbietern diese Forderung ist, zeigt eine einfache Rechnung: Müssten
wir für jeden Kunden bei jedem der 800 Gasausspeisenetzbetreiber eine
Sicherheitsleistung in dieser Größenordnung hinterlegen, wären bei
derzeit 40.000 von uns versorgten Gaskunden mehr als acht Millionen
Euro als Eintrittsgeld für den Netzzugang fällig."

Vorwürfe sind in dem Zusammenhang auch insbesondere an den BDEW zu
richten. Die Bundesnetzagentur hatte den BDEW als Hauptinitiator und
-autor der Kooperationsvereinbarung Gas bereits im Oktober 2007
aufgefordert, die Kooperationsvereinbarung in diesem Punkt zu ändern.
Dieser Aufforderung ist der BDEW bis heute nicht nachgekommen.

"Schlimmer als die Ignoranz der Mitgas wiegt die
Verweigerungshaltung des BDEW", so Friege. "An diesem Beispiel zeigt
sich wieder einmal sehr anschaulich, wer blockiert und wo die
Verhinderer von wirksamem Wettbewerb sitzen. Spätestens jetzt ist
aber auch dieser Punkt der Kooperationsvereinbarung gescheitert. Sie
muss - wie es die Bundesnetzagentur jetzt wiederholt fordert -
'unbedingt angepasst' werden."

LichtBlick ist der einzige konzernunabhängige Gasanbieter, der
bundesweit Millionen von Gaskunden eine Alternative bietet und für
Konkurrenz im Gasmarkt sorgt. Insgesamt versorgt das 1998 gegründete
private Unternehmen LichtBlick bundesweit über 490.000 Strom- und
Gaskunden.

Das Netzgebiet der Mitgas erstreckt sich über weite Teile von
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Teile von Thüringen und Brandenburg.
Inzwischen versorgt LichtBlick dort mehr als 1.000 Gaskunden.

Originaltext: LichtBlick die Zukunft der Energie GmbH & Co. KG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22265
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22265.rss2

Pressekontakt:
LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH & Co. KG
Zirkusweg 6
20359 Hamburg
Kerstin Zimmermann, Unternehmenskommunikation
Tel.: 040/6360-1205
E-Mail: kerstin.zimmermann@lichtblick.de
www.lichtblick.de


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