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Der Dr. Klein Allfinanz-Service / 1. Geld sparen mit dem Wohnriester / 2. Der Kunden-Score bestimmt den Kreditzins

Geschrieben am 19-02-2009

Lübeck (ots) - 1. Geld sparen mit dem Wohnriester

Häuslebauer haben allen Grund zur Freude: Die selbst genutzte
Wohnimmobilie wird wieder staatlich gefördert. Mit dem neuen
Eigenheimrentengesetz, auch Wohnriester genannt, rückt der Traum vom
mietfreien Wohnen im Alter für viele in greifbare Nähe. Bislang gab
es Riester-Zulagen für private Rentenversicherungen,
Fondssparprodukte und Banksparpläne. Nun können Eigenheimwerber die
Zulagen für die Tilgung ihrer Wohnungsbaudarlehen verwenden. Dazu
wurde die "Riester-Förderungspalette" um Baudarlehen, Bausparverträge
und um Riester-Renten mit der Option auf einen späteren Baukredit
erweitert.

Für Interessenten mit konkreten Kauf- oder Bauabsichten bietet das
Wohnriester-Baudarlehen gute Sparmöglichkeiten. Sie können die
Riester-Zulagen für die Tilgung des Darlehen verwenden und gemeinsam
mit den Riester-Beiträgen als Sonderausgaben in der Steuererklärung
ansetzen. Werden alle staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteile
in das Darlehen mit eingebracht, so kann ein Kredit mit einer
Laufzeit von 30 Jahren circa fünf Jahre schneller getilgt sein als
eine ungeförderte Hypothek. Bis zu 20.000 Euro Finanzierungskosten
können so gespart werden. Förderberechtigte mit späterem
Kapitalbedarf können sich mit einem Riester-Bausparvertrag günstige
Zinsen sichern und eine staatliche Förderung dafür erhalten.

Trotz der attraktiven Sparmöglichkeiten ist der Wohnriester ein
komplexes Thema mit hohem Erklärungsbedarf. Welche Zulagen und
Steuervorteile zu erreichen sind, kann am besten ein qualifizierter
Berater ermitteln. Finanzierungsspezialisten wie die Dr. Klein & Co.
AG und die Freie Hypo GmbH haben ihre Vermittler umfassend zum Thema
Wohnriester geschult und können ihre Kunden hierbei tatkräftig
unterstützen.

Die Riester Förderung im Überblick:

Was und wer wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf oder Bau einer ausschließlich selbst
genutzten Immobilie. Förderberechtigt sind alle Privatpersonen, die
unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig und nach § 10a Abs. 1 EStG
begünstigt sind.

Wie hoch ist die Wohnriester-Förderung?

Die Grundzulage beträgt bis zu 154 Euro pro Jahr und für jedes vor
2008 geborene kindergeldberechtigte Kind 185 Euro Kinderzulage, für
ab 2008 geborene Kinder 300 Euro. Für die volle Förderung muss ein
Mindestbeitrag von 4% des Bruttovorjahreseinkommens für die
Altersvorsorge aufgebracht werden, maximal 2.100 Euro pro Jahr.

Welche Steuervorteile gibt es?

Die Zulagen und Eigenbeiträge können als Sonderausgaben von bis zu
2.100 Euro geltend gemacht werden. Ein Steuervorteil ergibt sich,
wenn die aus dem Sonderausgabenabzug erzielte Steuerersparnis höher
ist als die Zulagen.

Wird das Wohnriestern im Alter besteuert?

Der Wohnriester unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Die
Steuerschuld kann mit Rentenbeginn gegen einen Rabatt von 30 Prozent
sofort getilgt werden. Alternativ sind Ratenzahlungen bis zum 85.
Lebensjahr möglich.

2. Der Kunden-Score bestimmt den Kreditzins

Viele Verbraucher kennen das: Privatkredite werden mit niedrigen
Zinsen beworben, beim konkreten Angebot liegen diese jedoch um
einiges höher. Einer der Gründe dafür ist das Kreditscoring nach
Basel II.

Mit der seit 2007 innerhalb der Europäischen Union geltenden
Eigenkapitalrichtlinie sollen einheitliche Wettbewerbsbedingungen bei
Kreditvergaben und im Kredithandel geschaffen und eine angemessene
Eigenkapitalausstattung der Banken sichergestellt werden. Konkret
bedeutet das für die Banken, dass sie höhere Rücklagen bilden müssen,
wenn sie Kredite mit hohen Ausfallrisiken vergeben.

Scoring und Ausfallrisiken

Um das Ausfallrisiko eines Kredites zu bestimmen, führen Banken
ein Scoring durch. Anhand des ermittelten Score-Wertes werden die
Höhe und die Konditionen des Kredites festgelegt. In das Scoring
fließen verschiedene Kriterien, wie beispielsweise die Höhe des
Einkommens, das Alter, der Familienstand, der Wohnort, der
Arbeitgeber, laufende Kredite sowie das bisherige Zahlungsverhalten
des Antragstellers ein. Eine zentrale Rolle spielt die
Schufa-Auskunft: Sind dort Unregelmäßigkeiten bei der Rückzahlung von
Krediten vermerkt, wirkt sich das besonders negativ auf den
Scoring-Wert aus. Welche Angaben abgefragt werden und wie stark diese
in die Bewertung mit einfließen, ist von Bank zu Bank
unterschiedlich.

Auswirkungen auf die Kreditvergabe

Generell gilt: Bei einem schlechten Scoring-Wert erhält der Kunde
entweder gar keinen Kredit oder er muss höhere Zinsen zahlen. Der
Grund: Bei einem schlechten Rating muss die Bank mehr Eigenkapital
unterlegen, wodurch sich die Kosten erhöhen. Diese werden anhand von
höheren Zinsen an den Kunden weitergegeben. Bei einem Kunden mit
einem guten Scoring-Wert wird der Zinssatz entsprechend niedriger
angelegt.

Wichtig für den Verbraucher ist, dass er die Angebote der
unterschiedlichen Banken vergleichen kann. Die zuverlässige
Vergleichsgröße bei bonitätsunabhängigen Krediten ist der
Effektivzins. Neben dem Nominalzins sind darin auch die zu zahlenden
Gebühren enthalten. Bei bonitätsabhängigen Krediten lassen sich die
genauen Kosten eines Kredites nur individuell durch den Kreditantrag
ermitteln. Unabhängige Berater wie die Finanzierungsspezialisten von
Dr. Klein helfen Antragstellern dabei, eine bessere Transparenz und
Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen und so einfacher und
schneller den für sie günstigsten Kredit zu finden.

Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service

Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein
internetbasierter Allfinanzdienstleister. Die 100-prozentige Tochter
der Hypoport AG bietet Privatkunden im Internet und auf Wunsch mit
telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und Finanzprodukte -
vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin zur
Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein & Co.
AG aus einem breiten Angebot von mehr als 100 namhaften Bank- und
Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus.
Durch internetgestützte Prozesse werden Kostenvorteile generiert, die
wir an unsere Privatkunden weitergeben. So werden meist deutlich
günstigere Konditionen möglich, als lokale Banken, Sparkassen und
Versicherungsagenturen sie anbieten. Darüber hinaus ist Dr. Klein im
seit 1954 bestehenden Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden
Marktführer bei der Finanzierung von kommunalen und
genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.

Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17116
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17116.rss2

Pressekontakt:
Stephan Lamprecht
Leiter Business Development

Dr. Klein & Co. AG
Hansestraße 14

23558 Lübeck
Tel.: +49 451 140 8 -3030
Fax: +49 451 140 8 -3399

E-Mail: stephan.lamprecht@drklein.de
Internet: www.drklein.de


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