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Wer am Arbeitsplatz privat surft, riskiert den Rauswurf

Geschrieben am 19-02-2009

Stuttgart (ots) - Reader's Digest informiert, was Mitarbeiter im
Internet dürfen und was nicht

Arbeitnehmer sollten sich gut informieren, bevor sie an ihrem
Arbeitsplatz privat im Internet surfen oder E-Mails verschicken. Das
Magazin Reader's Digest gibt in seiner März-Ausgabe wertvolle
Hinweise, was zulässig ist und was nicht. "Der Arbeitgeber legt die
grundsätzliche Weichenstellung fest. Entweder er untersagt die
private Nutzung von betrieblichen Kommunikationsmitteln, oder er
gestattet sie", sagt Rechtsanwalt Ivailo Ziegenhagen aus Berlin. Wer
sich über ein Verbot hinwegsetzt, so warnt der Experte, riskiert eine
Abmahnung oder möglicherweise eine fristlose Kündigung.

Klar ist: Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland hat
am Arbeitsplatz einen Internetzugang. Und immer wieder kommt es vor,
dass Mitarbeiter dies nutzen, um für private Zwecke einzukaufen,
Musik herunter zu laden oder Filme anzuschauen. Schon eine Studie aus
dem Jahr 2000 ergab, dass bereits damals jeder Beschäftigte pro Woche
rund drei Stunden ohne betrieblichen Anlass im Internet verbrachte.
Fachleute haben errechnet, dass dadurch pro Mitarbeiter ein
Arbeitsausfall von mehr als 17 Tagen im Jahr entsteht. Viele Firmen
sind deshalb inzwischen dazu übergegangen, regelmäßig die Bewegungen
ihrer Mitarbeiter im Internet zu überprüfen.

Einer solchen Mitarbeiterkontrolle, das zeigt das Magazin Reader's
Digest in seiner neuen Ausgabe auf, sind allerdings Grenzen gesetzt.
Selbst ein totales Verbot der privaten Nutzung von Internet und
E-Mail durch den Arbeitgeber darf von ihm nur in Stichproben,
zeitlich begrenzt und bei konkretem Missbrauchsverdacht kontrolliert
werden. Der Firmenchef oder Abteilungsleiter hat also nicht das
Recht, ständig jeden Tastendruck der Mitarbeiter am PC zu überwachen;
damit macht er sich möglicherweise sogar strafbar.

Die Unternehmen freilich verteidigen die Kontrolle. "Der
Arbeitnehmer wird ja nicht dafür bezahlt, dass er privat im Internet
surft oder private E-Mails schreibt", sagt Roland Wolf von der
Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände in Berlin.

Viele Firmen sind deshalb inzwischen dazu übergegangen, in einer
Dienstanweisung oder mit Hilfe einer Dienstvereinbarung genau zu
regeln, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen die
Beschäftigten das Internet und die E-Mail privat nutzen dürfen. Wer
sich zu Unrecht überwacht fühlt, sollte sich an den Betriebsrat oder
Datenschutzbeauftragten der Firma wenden. Wenn es beides nicht gibt,
ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten, um möglicherweise die
Unterlassung der Überwachung zu erreichen.

Denkbar ist auch eine Beschwerde beim zuständigen
Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes. Darüber hinaus
raten die Experten zu erhöhter Wachsamkeit. Denn versteckte
Minikameras oder Mikrofone am Arbeitsplatz, um das Verhalten oder die
Gespräche der Mitarbeiter zu beobachten, sind inzwischen keine
Seltenheit mehr. Das Magazin Reader's Digest berichtet in diesem
Zusammengang vom Fall eines deutschen Chemiekonzerns, der seinen
Putzkolonnen so genannte Funketiketten in die Arbeitskleidung
eingenäht hat, um permanent ihren Aufenthaltsort bestimmen zu können.

"Was den Datenschutz anbelangt, gibt es viel Unwissen bei
Beschäftigten und Arbeitgebern", beklagt Cornelia Brandt, Referentin
bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und dort zuständig für
Probleme der Mitarbeiterüberwachung.

Für weitere Informationen zu diesem Reader's Digest-Thema
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die März-Ausgabe von
Reader's Digest Deutschland ist ab 23. Februar an zentralen Kiosken
erhältlich.

Artikel aus der März-Ausgabe zum Download:
http://www.readersdigest.de Auf Service für Journalisten klicken
(Rubrik Magazin Reader's Digest)

Originaltext: Reader's Digest Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32522
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32522.rss2

Pressekontakt:
Reader's Digest Deutschland: Verlag Das Beste GmbH
Öffentlichkeitsarbeit, Uwe Horn
Augustenstr. 1, 70178 Stuttgart
Tel. 0711 / 6602-521, Fax 0711 / 6602-160,
E-mail: presse@readersdigest.de


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