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Religiöse Trauung allein begründet keine Rentenansprüche

Geschrieben am 16-02-2009

Berlin (ots) - Seit Anfang 2009 sind in Deutschland religiöse
Eheschließungen auch ohne vorherige standesamtliche Trauung möglich.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist in diesem Zusammenhang
darauf hin, dass auf der Basis von religiösen Eheschließungen alleine
kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente entstehen kann. Stirbt
ein Partner, kann daher keine Witwenrente, Witwerrente oder
Erziehungsrente gezahlt werden, wenn es allein eine religiöse Trauung
gab. Bei Eheschließungen nach deutschem Recht sind weiterhin
ausschließlich die beim Standesamt geschlossenen Ehen wirksam.

Wer allerdings aus einer früheren Ehe bereits eine Witwenrente,
Witwerrente oder Erziehungsrente erhält, kann nach deutschem Recht
religiös erneut heiraten, ohne dass diese Rente wegfällt.

Fragen zum neuen Eheschließungsrecht im Zusammenhang mit der
Rentenversicherung beantworten die Experten am kostenlosen
Servicetelefon unter 0800 10004800.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Redaktion:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865-89174
Fax.: 030 865-27379
Mail: pressestelle@drv-bund.de


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