(Registrieren)

Lohnsteuerklasse II für Wochenendväter

Geschrieben am 16-02-2009

Neustadt a. d. W. (ots) - Alleinerziehende erhalten einen
Entlastungsbetrag, der bei Arbeitnehmern über die Lohnsteuerklasse II
oder über die Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt wird. Das
Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat in einer rechtskräftigen
Entscheidung den Entlastungsbetrag einem Vater zugestanden, obwohl
sich das Kind bei ihm nur an den Wochenenden aufhielt (Urteil vom
13.8.2008, Aktenzeichen 7 K 7038/06). Über die Bedeutung des Urteils
informiert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

In der Regel erhält den Entlastungsbetrag der allein stehende
Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt und der auch das
Kindergeld erhält. Auch wenn sich das Kind abwechselnd bei beiden
Eltern aufhält, wird der Entlastungsbetrag dennoch nur einmal
vergeben. Anspruch hat derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind
überwiegend aufhält. Liegt keine klare Zuordnung nur zum Haushalt
eines Elternteils vor, erhält den Entlastungsbetrag derjenige, an den
das Kindergeld ausgezahlt wird.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung
den Entlastungsbetrag dem Vater zugestanden, obwohl seine Tochter nur
mit Nebenwohnsitz gemeldet war und sich nur an Wochenenden und in den
Ferien bei ihm aufhielt. Die überwiegende Zeit lebte das Kind bei der
Mutter, die auch das Kindergeld erhielt. Normalerweise hätte ihr der
Entlastungsbetrag zugestanden. Weil sie jedoch nicht allein, sondern
mit einem neuen Partner zusammen lebte, konnte sie den
Entlastungsbetrag nicht in Anspruch nehmen. Für diesen Fall, in dem
die Steuerermäßigung sonst verloren gehen würde, hat das
Finanzgericht den Abzugsbetrag dem Vater zugestanden.

Das beklagte Finanzamt hat das Urteil akzeptiert und keine
Revision eingelegt. Nach Einschätzung der Vereinigten Lohnsteuerhilfe
gibt es eine Reihe vergleichbarer Fälle, in denen Väter und Mütter
von diesem Urteil profitieren können. Zwar sind andere Finanzämter an
das Urteil nicht gebunden, aber bei Ablehnung wird für Mitglieder
Rechtsmittel eingelegt, teilt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. mit.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe weist darauf hin, dass zum
Entlastungsbetrag und der Steuerklasse II weitere Streitfälle
vorliegen. So geht beispielsweise der Entlastungsbetrag verloren,
wenn im Haushalt der Mutter oder des Vaters noch ein weiteres,
älteres Kind lebt, das schon berufstätig ist. Hiergegen liegt eine
Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht vor. Betroffene
Steuerpflichtige sollten ihren Einkommensteuerbescheid durch einen
Einspruch und Hinweis auf das bereits vorliegende Verfahren
(Aktenzeichen 2 BvR 266/08) offen halten, da der
Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid diese Fälle nicht erfasst.
Für Mitglieder der Vereinigten Lohnsteuerhilfe gehört das Einlegen
von Rechtsmitteln, so wie bei den meisten Lohnsteuerhilfevereinen zum
Betreuungsservice, der mit der Prüfung der Steuerbescheide in den
Beratungsstellen automatisch erfolgt. Das gesamte Leistungspaket ist
mit dem einmaligen jährlichen Mitgliedsbeitrag abgegolten.

Gerne können Sie sich hierzu im Rahmen einer Mitgliedschaft* in
unseren mittlerweile über 2.800 Beratungsstellen bundesweit
informieren. Über die Postleitzahlensuche unter www.vlh.de finden Sie
eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Wir helfen Ihnen gerne, werden
Sie Mitglied.

* Im Rahmen einer Mitgliedschaft werden wir ausschließlich bei
Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten oder
Versorgungsbezügen tätig.

Originaltext: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69585
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69585.rss2

Pressekontakt:
Jörg Strötzel
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Telefon + 49 (0) 6321/49010
E-Mail: vlh@vlh.de
Internet: www.vlh.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

186540

weitere Artikel:
  • Meilenweit für den Traumjob / StepStone-Umfrage: Mehr als die Hälfte der Deutschen sind zu langen Pendlerzeiten bereit Düsseldorf (ots) - Deutsche Arbeitnehmer sind geduldige Pendler, wenn sie von ihrem Job überzeugt sind. Dies ergab eine internationale Umfrage, des Online-Stellenportals StepStone, an der alleine in Deutschland 11.885 Fach- und Führungskräfte teilnahmen. Demnach sagen 44 Prozent der Befragten, dass sie für ihren Traumjob eine tägliche Fahrtzeit von über eine Stunde in Kauf nehmen würden. Weitere zwölf Prozent würden sogar mehr als zwei Stunden täglich akzeptieren. Demgegenüber lehnen 44 Prozent der Teilnehmer eine Fahrtzeit von über einer mehr...

  • International University senkt Studiengebühren / Signal in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise Bruchsal (ots) - Gute Neuigkeiten für Studierende: Die International University in Germany (IU), Bruchsal, reduziert die Studiengebühren für alle Neuankömmlinge ab September 2009 um 1.660 Euro auf 8.340 Euro pro Jahr (bislang: 10.000 Euro). Das gilt sowohl für die angebotenen Bachelor-Studiengänge der drei Fachrichtungen "Business Administration", "International Communication Management" und "Information Technology" als auch für die beiden Master in "Computer Science" und "Information and Communication Technology". Zudem führt die private mehr...

  • Deutscher IPTV Verband feiert sein 100. Mitglied / Erweiterung des Führungsteams für die Umsetzung der strategischen Erweiterung in 2009 Berlin (ots) - Nach einem Jahr seines Bestehens feiert der Deutsche IPTV Verband e.V. sein 100. Mitglied. Der Verband erweitert für die kommenden Aufgaben sein Führungsteam, um die ambitionierten Wachstumsziele zu erreichen. Der Deutsche IPTV Verband, ein Initiative zur Förderung der IPTV Branche, möchte seine Basis weiter stärken, um vor allem den kleinen und mittelständischen Unternehmen eine kommunikative Plattform zu bieten. Mit zusätzlichen Services möchte das Grassroot Netzwerk den Nutzen des Vereins für die Mitglieder erhöhen. mehr...

  • Online-Promillerechner täuschen Jecken und Narren - deutsche internet bezuschusst ÖPNV-Ticket ihrer Kunden Dortmund (ots) - Wenn in den nächsten Tagen in den Karnevalshochburgen wieder fröhlich gefeiert wird, sollten Auto, Motorrad und auch das Fahrrad zuhause bleiben. Die deutsche internet versicherung ag unterstützt ihre Kunden daher wieder mit einem Zuschuss zu öffentlichen Verkehrsmitteln und warnt vor Promillerechnern. Im Internet werden gerne Promillerechner benutzt, um zu ermitteln, wie viel Alkohol man in welchem Zeitraum theoretisch konsumieren kann. "Davor warnen wir, denn man kann seine Promillewerte nicht nur anhand des Konsums mehr...

  • Profiplaza bietet ab sofort deutschlandweit flexible Arbeitsplätze für hochqualifizierte Mütter Bad Soden a.T. (ots) - Profiplaza erobert ab sofort die deutschen Metropolregionen. Die innovative und professionelle Berufsplattform für hochqualifizierte Mütter expandiert nach dem erfolgreichen Start im Rhein-Main-Gebiet in 2009 zunächst in München, Hamburg, Rhein/Neckar, Stuttgart, Köln / Bonn / Düsseldorf, im Ruhrgebiet sowie in Berlin. Profiplaza ist der einzige und erste Marktplatz weltweit, der ausschließlich Jobs in flexiblen Kontexten und auf hohem Qualifikationsniveau anbietet. Die Siegerin der Gründerinitiative "Best Excellence" mehr...

Mehr zu dem Thema Sonstiges

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht