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Bürgel lehnte Auftrag der Deutschen Bahn AG wegen datenschutzrechtlicher Bedenken ab

Geschrieben am 12-02-2009

Hamburg (ots) - Einen Auftrag zur Überprüfung von 800 Mitarbeitern
der Deutschen Bahn AG auf Querverbindungen zu Lieferanten hat Bürgel
im Jahr 2006 abgelehnt.

Wie der Vorstand der Deutschen Bahn AG in seinem "Zwischenbericht
zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit von Maßnahmen der
Korruptionsbekämpfung in den Jahren 1998-2007" am 10.2.2009 gegenüber
Verkehrsminister Tiefensee und dem Verkehrsausschuss des Bundestages
bestätigte, hat die Wirtschaftsauskunftei Bürgel einen Auftrag der
Deutschen Bahn AG auf Grund datenschutzrechtlicher Bedenken
abgelehnt. In dem Auftrag ging es um die pauschale Überprüfung von
ca. 800 Leitenden Mitarbeitern der Deutschen Bahn AG und weiterer
DB-Gesellschaften auf Querverbindungen zu anderen Unternehmen wie
Funktionen als Geschäftsführer oder Prokuristen beziehungsweise
Kapitalbeteiligungen. Nach §29 des Bundesdatenschutzgesetzes muss ein
berechtigtes Interesse für jeden Einzelfall nachgewiesen werden. Eine
pauschale Überprüfung von Mitarbeitern ohne konkreten Verdacht ist
datenschutzrechtlich nicht zulässig.

Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG ist mit 60 Büros und
über 1000 Mitarbeitern in Deutschland eines der führenden Unternehmen
für Wirtschafts- und Bonitätsinformationen.

Originaltext: BÜRGEL Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22285
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Pressekontakt:
Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG
Bereich Marketing/PR
Gasstraße 18, 22761 Hamburg
www.buergel.de
presse@buergel.de


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