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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigt Rechtmäßigkeit von bwin-Angebot / DDR-Lizenz des Wettanbieters trotz Glücksspielstaatsvertrag weiter gültig

Geschrieben am 04-02-2009

Neugersdorf (ots) - Das Oberverwaltungsgericht
Mecklenburg-Vorpommern hat einem Antrag von bwin e.K. entsprochen,
die aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine Verfügung des
Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern wiederherzustellen. Die
Behörde hatte bwin e.K. untersagt, Sportwetten über das Internet oder
auf andere Weise in Mecklenburg-Vorpommern anzubieten und Werbung für
sein Angebot im Bundesland zu betreiben. Damit hat bwin e.K. alle
bisher entschiedenen Eilverfahren vor Oberverwaltungsgerichten in den
neuen Bundesländern gegen entsprechende behördliche
Untersagungsverfügungen gewonnen. Vergleichbare Entscheidungen hatten
bereits die Oberverwaltungsgerichte in Thüringen, Sachsen und
Sachen-Anhalt getroffen.

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat seine
Entscheidung insbesondere damit begründet, dass die bwin e.K. 1990
auf Grundlage des Gewerbegesetzes der DDR erteilte Lizenz auf Grund
der einschlägigen Bestimmungen des Einigungsvertrages weiter wirksam
ist und daher auch in Mecklenburg-Vorpommern gilt.

Damit hat das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Schwerin bestätigt. Dieses hatte im Oktober
letzten Jahres entschieden, dass die bwin e.K. über eine gültige
DDR-Lizenz verfüge, die auch den Vertriebsweg Internet mit erfasse.
Auf Grund der DDR-Lizenz fänden die einschlägigen Vorschriften des im
Januar in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags auf bwin keine
Anwendung.

Das Verwaltungsgericht hatte zudem erhebliche Zweifel an der
Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit Verfassungs- und
Europarecht formuliert.

Über bwin e.K.:

bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private
Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth
betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Ein wichtiges Ziel von
bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die
Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive
Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen
Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und
Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.

Originaltext: bwin ek
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53553
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53553.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen: bwin e.K., c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de


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