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Zentrale Absatzförderung bleibt unverzichtbar: Verfassungswidrigkeit des Absatzfondsgesetzes macht Alternativen unbedingt erforderlich

Geschrieben am 03-02-2009

Karlsruhe/Berlin (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat heute
die Verfassungswidrigkeit wesentlicher Teile des Absatzfondsgesetzes
festgestellt. Damit scheidet das bisherige Gesetz als Rechtsgrundlage
für die zentrale Absatzförderung aus.

"Wir bedauern das Urteil, denn die deutsche Agrar- und
Ernährungswirtschaft braucht dringend eine starke zentrale
Absatzförderung. Als Konsequenz des Urteils befürchten wir eine
Schwächung der Wettbewerbsposition auf den europäischen und
internationalen Märkten. Für die genossenschaftlichen Unternehmen als
wichtiger Teil der Wertschöpfungskette Lebensmittel ist die CMA als
Türöffner im Agrarexport unverzichtbar, um weiterhin erfolgreich
Absatzpotentiale auf EU- und Drittlandsmärkten zu erschließen",
erklärte der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV),
Manfred Nüssel, in einer ersten Reaktion auf den Karlsruher
Richterspruch zur verfassungsrechtlichen Überprüfung des
Absatzfondsgesetzes.

Nüssel setzt sich dafür ein, mit Politik und Wirtschaft umgehend
Beratungen über Alternativen zur bisherigen Finanzierung der
zentralen Absatzförderung zu führen. "Für unsere exportorientierte
Agrar- und Ernährungswirtschaft ist das System der zentralen
Absatzförderung auf den globalisierten, wettbewerbsintensiven Märkten
unverzichtbar. Politik und Wirtschaft müssen nun unverzüglich eine
Rechtsgrundlage entwickeln, damit der deutschen Agrar- und
Ernährungswirtschaft keine Wettbewerbsnachteile erwachsen", so
Nüssel.

Originaltext: Deutscher Raiffeisenverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6949
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6949.rss2

Pressekontakt:
DRV-Pressestelle
Monika Windbergs
presse@drv.raiffeisen.de
Tel. 030 856214-43


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