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HKI: Lange Übergangsfristen für bestehende Einzelraum-Feuerstätten geben Planungssicherheit

Geschrieben am 02-02-2009

Frankfurt am Main (ots) - Immer wieder wird in den Medien über die
geplante Neuregelung der 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung
(BImSchV) für häusliche Feuerstätten - dazu zählen Kaminöfen,
Kachelöfen und Heizkamine sowie Pellet-Einzelöfen - berichtet. Leider
geschieht dies oft ungenau oder unvollständig. Darauf weist der HKI
Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin.

Der Referentenentwurf der 1. BImSchV, der zurzeit zwischen den
Fachressorts der Bundesregierung sowie mit Bundestag und Bundesrat
endgültig abgestimmt wird, sieht klare Regelungen und lange
Übergangsfristen für den Austausch alter und emissionsträchtiger
Feuerstätten vor. Bestehende Einzelraum-Feuerungsanlagen für feste
Brennstoffe dürfen - nach derzeitigem Stand - weiter betrieben
werden, wenn die Einhaltung der Grenzwerte für Staub von 150 mg/m3
und für Kohlenmonoxid (CO) von 4 g/m3 nachgewiesen werden kann. Der
Nachweis soll durch Vorlage einer entsprechenden
Herstellerbescheinigung, der sogenannten Typenprüfung, oder durch
eine Messung des Bezirksschornsteinfegers erfolgen.

Nur wenn dieser Nachweis zum 31. Dezember 2012 nicht erbracht
werden kann, so die aktuelle Planung, gibt es drei Möglichkeiten, die
gleichberechtigt nebeneinander bestehen: Abhängig vom Zeitpunkt der
Typenprüfung sind diese Altanlagen ab 2015 entweder außer Betrieb zu
nehmen; oder mit einer "bauartzugelassenen Einrichtung zur
Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik", also mit
einem Staubfilter, nachzurüsten; oder aber durch eine neue
emissionsarme Feuerstätte zu ersetzen. Diese dritte Variante hat den
zusätzlichen Vorteil, dass das neue Heizgerät wesentlich effizienter
arbeitet und somit auch dauerhaft dazu beitragen kann, die
Energiekosten zu senken.

Eine Reihe neu entwickelter Geräte erfüllt bereits die neuen
Anforderungen

Von diesen Maßnahmen sind ausschließlich ältere Geräte betroffen.
Maßgeblich ist hierbei das Jahr der Typenprüfung. Für Öfen, die 1974
oder noch früher geprüft worden sind, gilt der 31.12.2014 als
Stichtag. Diese Modelle sind dann mindestens 40 Jahre auf dem Markt.
Es folgen in drei weiteren Schritten: Bis zum Jahresende 2017 die
Prüfreihen bis 1984, zum Ende des Jahres 2020 die Reihen bis 1994 und
zu Ende 2024 alle Prüfungen ab 1995 bis zum Jahr des Inkrafttretens
der Verordnung.

Wer über die Anschaffung einer modernen Feuerstätte nachdenkt,
wird dagegen nach aktuellem Planungsstand von einschränkenden
Maßnahmen nicht betroffen sein. Einige neu entwickelte Geräte, die
jetzt schon angeboten werden, erfüllen bereits alle vorgesehenen
Anforderungen. Wer sich genauer über ein bestimmtes Modell
informieren möchte, kann dies auf der HKI-Online-Datenbank tun. Dort
sind unter www.hki-online.de die einzelnen Gerätetypen und ihre
Messergebnisse abrufbar.

Unabhängig von der Gesetzeslage und vom Alter des Gerätes
empfiehlt es sich - nicht nur im Sinne des Klimas im der Umwelt,
sondern auch im Interesse der eigenen Gesundheit und zudem aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit - auf eine ordnungsgemäße und
vollständige Verbrennung zu achten. Wie viel Feinstaub ausgestoßen
wird, hängt von mehreren Faktoren ab: Die Qualität der Feuerstätte,
der richtige Schornstein, die Qualität des Brennstoffs und der
korrekte Betrieb der Feuerstätte sind hier von entscheidender
Bedeutung. Sichtbare Indizien für schlechte Verbrennung sind ein mit
Ruß besetzter Feuerraum und ein verrußtes Sichtfenster.

Falsches Beheizen und gedankenlose Wahl des Brennmaterials erhöhen
die Staubemissionen. Oft wird der Ofen mit Holzscheiten voll gepackt
und zudem noch die Luftzufuhr gedrosselt, damit das Holz langsam
abbrennt. Beides ist falsch. Und selbstverständlich ist ein privater
Kaminofen keine Müllverbrennungsanlage für häusliche Abfälle. Dies
schadet nicht zuletzt auch der Feuerstätte und dem Schornstein.

Richtig eingesetzt entlastet Holz das Klima und schont die Umwelt

Wer unbehandeltes, trockenes Holz, Holzbriketts oder
Braunkohlenbriketts verwendet, macht es dagegen richtig. Holz muss
mindestens zwei Jahre an einem gut belüfteten Ort im Freien gelagert
werden, bis seine Restfeuchte bei unter 20 Prozent liegt. Dies lässt
sich mit einem handelsüblichen Messgerät feststellen. Darüber hinaus
ist fertiges Kaminholz überall im Handel erhältlich. Unter solchen
Bedingungen kommt dann auch der größte Vorteil zum Tragen, den
Brennholz zu bieten hat: Es verbrennt CO2-neutral - und gibt kein
zusätzliches Treibhausgas an die Umwelt ab.

Weitere Informationen zum Heizen mit Holz und Briketts sowie zu
emissionsarmer Verbrennungstechnik bietet der HKI im Internet unter
www.hki-online.de.

Originaltext: HKI
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60093
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60093.rss2

Kontakt:

HKI Industrieverband
Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Frank Kienle
- Geschäftsführer -
Lyoner Straße 9
D-60528 Frankfurt a. M.
Tel.: +49-69-25 62 68-0
Fax: +49-69-23 59 64
E-Mail: info@hki-online.de


Pressekontakt:

Dr. Volker Schulz
Berrenrather Straße 190
50937 Köln
Tel. (0221) 42 58 12
E-Mail: hki@dr-schulz-bc.de


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