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Urteil: Inkassodienst muss Schufa-Eintrag löschen

Geschrieben am 28-01-2009

Berlin (ots) - Eine Berliner Immobilienmaklerin errang im
Eilverfahren vor dem Landgericht Berlin einen Sieg gegen ein
Inkassounternehmen. Dieses hatte die Frau mit einem Schufa
Negativeintrag von 431,- Euro erpresst und damit ihre
Geschäftsfähigkeit untergraben.

Das Gericht verdonnerte den Inkassodienst, den Schufaeintrag
sofort löschen zu lassen, bei Wiederholung drohe ein Zwangsgeld von
bis zu 250.000,- Euro (Aktenzeichen 9 O 21/09). Das Gericht
begründete das Urteil damit, dass die Frau dem Inkassodienst keine
ausdrückliche Einwilligung zur Weiterleitung personenbezogener Daten
erteilt hatte und der Eintrag für die Frau unverhältnismäßig hohe
Nachteile bedeutete.

Die Geschäftsfrau hatte die 431,- Euro nicht zahlen wollen, weil
es sich um eine Stromablesung handelte, die sie nicht beauftragt
hatte. Der Rechtsstreit läuft noch. Das Inkassounternehmen meldete
dennoch die angeblich offene Schuld der Schufa. Die Folgen waren
verheerend, die Geschäftsfrau blitzte nunmehr bei Banken ab. Sie
konnte drei ihrer Häuser nicht renovieren, weil geplante und
teilweise bereits bewilligte Kredite in Höhe von 400.000,- Euro nun
abgelehnt wurden.

Ihr Berliner Anwalt Ulrich Schulte am Hülse sagte dem
Finanznachrichtendienst gomopa.net: Die Frau lief gegen Wände. Beim
Bankberater leuchtete am Computer eine rote Lampe auf. Der
Score-Wert, also die Kreditwürdigkeit, sank von über 80 Prozent auf
unter 15 Prozent. Das bedeutet, dass man keine Kreditkarte, kein
Handy, kein Leasingauto, nicht mal mehr ein Konto bekommt. Die
Mandantin fuhr zur Schufa nach Tempelhof, konnte aber den
Negativeintrag selbst nicht ändern. Der Inkassodienst nutzte das
schamlos aus und wollte meine Mandantin weiter erpressen.

Der Frau blieb nur der Gang zum Gericht. Im Eilverfahren innerhalb
von fünf Tagen errang Ulrich Schulte am Hülse das erlösende Urteil.
Der Anwalt: Es ist ein Sieg für alle, die einen ungerechtfertigten
Eintrag in der Schufa haben. Die meisten wissen gar nicht, dass sie
gute Chancen haben. Und die Rechtsschutzversicherung übernimmt diese
Kosten.

Originaltext: GoMoPa GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/72697
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_72697.rss2

Pressekontakt:
Siegfried Siewert

030-21233660
presse@gomopa.net


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