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DDV verärgert über Bagatellstrafe für Datendieb / Verband sieht deutliches Vollzugsdefizit bei der Bestrafung von Datenklau

Geschrieben am 28-01-2009

Wiesbaden (ots) - Für den Verkauf von sechs Millionen
Adressdatensätzen hat das Amtsgericht Münster dem Datendieb - wie ein
Sprecher dem Deutschen Dialogmarketing Verband DDV gegenüber
bestätigte - eine Geldstrafe von 900 Euro auferlegt. Der DDV zeigt
sich über die Unverhältnismäßigkeit zwischen der schwerwiegenden
kriminellen Tat und der Bagatellstrafe ausgesprochen verärgert und
fordert von deutschen Richtern deutlich mehr Augenmaß bei der Ahndung
von Datendiebstählen ein. Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs
und Verbraucherdialog im DDV: "Dieser Fall bestätigt wieder einmal
aufs Deutlichste, wie groß das Vollzugsdefizit bei Datendiebstahl
ist, wenn nicht die Härte des Bundesdatenschutzgesetzes ausgereizt
wird, sondern der Straftäter mit ein paar lächerlichen Euros nach
Hause geschickt wird. Das BDSG sieht immerhin auch Freiheitsstrafen
bis zu zwei Jahren vor. Das Amtsgericht Münster hat hier ein
vollkommen falsches Signal gesetzt."

Der Fall, der vom Amtsgericht Münster mit einem Strafbefehl
beendet wurde, bezieht sich brisanterweise auf die sechs Millionen
Daten, die in einer Aktion des Bundesverbands Verbraucherzentrale
(vzbv) gekauft worden waren, um öffentlich zu machen, wie leicht
geklaute Daten zu erwerben sind. Unter anderem diesen Fall nutzte die
Politik, um die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes
anzuschieben, die schwerwiegende Eingriffe in die Adressbranche
vorsieht und möglicherweise Zehntausende von Arbeitsplätzen
gefährdet.

Tapp: "Wir verurteilen die Doppelmoral, die dieser Fall ans
Tageslicht bringt: Einerseits kommt ein krimineller Datendieb mit
einer minimalen Geldstrafe davon, andererseits wird eine solche
Straftat aber dazu genutzt, ein funktionierendes Gesetz zu
verschärfen und das Gefüge zwischen Verbraucherschutz und
wirtschaftlicher Handlungsfreiheit aus den Angeln zu heben." Zum
Glück, so Tapp weiter, erkennen auch Politiker diese Tatsache und
bezieht sich dabei auf ein Interview mit der neuen
Verbraucherministerin Ilse Aigner im "Handelsblatt" vom 8. Januar.
Dort räumt sie ein, dass "das Strafmaß heute nur in keiner Weise
ausgeschöpft" werde. Seit 2003 hätte man "gerade mal 24 Strafanträge
wegen Datenmissbrauchs..." gehabt. "Insgesamt gab es gerade mal 257
Bußgelder und Verwarnungen", wird Aigner im Handelsblatt zitiert.
Tapp: "Wir hoffen doch sehr, bei der Novellierung des BDSG wird
bedacht, dass niemandem geholfen ist, wenn man immer mehr Gesetze
erfindet, anstatt bestehende auszuschöpfen." Der DDV ist der größte
nationale Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa
und einer der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in
Deutschland.

Originaltext: Dt. Dialogmarketing Verband e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56536
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56536.rss2

Pressekontakt:
Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV,
Telefon: 06192/2067263, 0151 / 23018105,
E-Mail: n.schulze@ddv.de, www.ddv.de


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