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Mehr Rechtssicherheit für Investoren in Russland: GmbH-Reform stärkt Joint Ventures / Kein Ausweichen mehr in andere Rechtsordnungen nötig / Russische Partner können nicht mehr "davonlaufen"

Geschrieben am 28-01-2009

München (ots) -

- Querverweis: Ein Dokument mit weiteren Informationen über die
Reform liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor und ist
unter http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -

Russland erhöht die Rechtssicherheit für ausländische Investoren.
Eine Reform der russischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(entsprechend der russischen Bezeichnung kurz "OOO") erklärt
Joint-Venture-Verträge erstmals für zulässig und lässt eine
Beschränkung des Austrittsrechts von Gesellschaftern zu. "Indem er
Schwachstellen ausbessert, zeigt der russische Gesetzgeber, dass er
ein offenes Ohr für die Kritik an Teilen des russischen
Gesellschaftsrechts hat - ein wichtiges Signal für das Vertrauen in
Rußland als Investitionsstandort", sagt Dr. Thomas Mundry,
Rechtsanwalt bei Nörr Stiefenhofer Lutz in Moskau. Am 1. Juli tritt
die Reform in Kraft.

Nach bisherigem Recht ist unklar, ob Joint-Venture-Verträge und
deren wichtigste Klauseln zulässig und damit vor Gericht durchsetzbar
sind. Das führte dazu, dass viele Unternehmen Joint-Venture-Verträge
einem anderen Recht unterstellten oder die Joint-Venture-Gesellschaft
von vornherein in einer anderen Rechtsordnung gründeten.
"Ausschlaggebend für diese Verbesserung war sicher auch der
Wettbewerb der Rechtsordnungen", meint Mundry. In Deutschland bewog
das Vordringen der englischen Limited den Gesetzgeber zu einer Reform
der GmbH. Das nach bisherigem Recht zwingende Austrittsrecht der
Gesellschafter aus der OOO wird abgeschafft. In der Satzung können
aber Bestimmungen zum Austritt vereinbart werden. Das jederzeitige
Austrittsrecht war einer der wesentlichen Gründe, weshalb für Joint
Venture die geschlossene Aktiengesellschaft oft der OOO vorgezogen
wurde. "Dieses Recht konnte dazu führen, dass einem ausländischen
Investor der russische Partner von heute auf morgen davonlief und
deshalb das Unternehmen von Moskau bis Wladiwostok neu aufgebaut oder
aber abgewickelt werden musste", sagt Mundry. Solche Risiken können
jetzt minimiert werden.

Originaltext: Nörr Stiefenhofer Lutz
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58950
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58950.rss2

Pressekontakt:
Dr. Michael Neumann
NOERR STIEFENHOFER LUTZ
Rechtsanwaelte Steuerberater Wirtschaftspruefer - Partnerschaft
Brienner Str. 28
80333 Muenchen / Germany
Tel. +49-(0) 89-28 628-226
Mobile: +49-(0) 171-125 14 28
E-Mail: michael.neumann@noerr.com


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