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Rückerstattung der Pendlerpauschale / Lohnsteuerhilfevereine kämpfen für Arbeitnehmerrechte

Geschrieben am 26-01-2009

Neustadt/Wstr. (ots) - Glücklicher Jahresausklang 2008 für
Arbeitnehmer, denn die Rückkehr der Pendlerpauschale bringt mit 7,5
Milliarden Euro Steuerentlastung mehr als das Konjunkturpaket im
Dezember. Dies dank des Einsatzes der Lohnsteuerhilfevereine.

Obwohl die 2007 eingeführte Kürzung der Pendlerpauschale von fast
allen Fachleuten als verfassungswidrig beurteilt wurde, hielt die
Bundesregierung daran fest. Mehrere Vorstöße zur Gesetzeskorrektur
scheiterten und der Bundesfinanzminister beteuerte, dass die
Neuregelung zulässig und gerecht sei.

Was nun von der Bundesregierung als Konjunkturprogramm für
Arbeitnehmer bezeichnet wird, wäre ohne den Kampf bis zum
Bundesverfassungsgericht nie erreicht worden. Am 9. Dezember 2008
wurde entschieden, dass die Kürzung des Fahrtkostenabzugs gegen das
Nettoprinzip verstößt und rückwirkend aufzuheben ist. Ein großer
Erfolg für die Arbeitnehmer. Zum großen Teil erreicht durch die
Lohnsteuerhilfevereine denn drei der vier Verfahren wurden von ihnen
geführt.

Die frühere Regelung ist nicht vollständig eingeführt worden. Nach
den Festlegungen des Verfassungsgerichts sind die Fahrtkosten
ausschließlich pauschal mit 30 Cent als Werbungskosten abzuziehen.
Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit werden ebenso wie höhere Kosten
für öffentliche Verkehrsmittel nicht berücksichtigt. Diese
Einschränkung könnte entfallen. Der Gesetzgeber muss die Festlegung
des Gerichtes durch eine rückwirkende gesetzliche Neuregelung
ersetzen. "Wir fordern die Bundesregierung auf, die alte Rechtslage
vollständig wieder herzustellen", sagt Jörg Strötzel,
Vorstandsvorsitzender der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).

Viele Mitglieder der Lohnsteuerhilfevereine haben die
Fahrtkostenerstattung aus der Pendlerpauschale frühzeitig erhalten,
weil die Beratungsstellen bereits mit einem Einspruch die vorläufige
Auszahlung beantragt hatten, so Strötzel. Arbeitnehmer, die gar keine
Fahrten zur Arbeitsstelle oder nur ihre Ticketkosten eingetragen
haben, gehen vorerst leer aus, wenn sie nicht die Angaben zum
Arbeitsweg nachholen. Mitglieder der VLH und anderer
Lohnsteuerhilfevereine müssen sich nicht kümmern. Die
Beratungsstellen haben die Angaben bereits mit der Steuererklärung
eingereicht.

"Aus den Steueränderungen 2007 steht jetzt noch die Kürzung beim
Arbeitszimmer auf unserer Agenda", so Strötzel. "Arbeitnehmer wie
Lehrer, Außendienstmitarbeiter oder Arbeitnehmer während eines
Meisterlehrgangs brauchen zu Hause ein Zimmer für ihre Arbeit. Es ist
nicht hinzunehmen, dass sie die beruflichen Kosten aus versteuertem
Einkommen bezahlen müssen. Wir führen deshalb auch hier
Musterprozesse für die Arbeitnehmer."

Auch der Einsatz um die Anerkennung der Wegekosten geht weiter,
denn ab 2010 soll eine gesetzliche Neuregelung kommen. Die
Lohnsteuerhilfevereine und ihre Dachverbände setzen sich beim
Gesetzgeber für eine gerechte Lösung ein.

Die von den Beratungsstellen betreuten Mitglieder haben die
Gewissheit, dass für sie alle Abzugsbeträge beantragt werden und ihr
Steuerbescheid in Hinblick auf noch laufende Verfahren offen gehalten
wird. So profitieren sie von positiven Entscheidungen. Eine
Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein bietet einen umfassenden
Service und unterstützt eine starke Gemeinschaft. Dass eine solche
Interessenvertretung notwendig und erfolgreich ist, hat die
Entscheidung zur Pendlerpauschale gezeigt.

Originaltext: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69585
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69585.rss2

Pressekontakt:
Jörg Strötzel, VLH, 06321/49010, info@vlh.de, www.vlh.de


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