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Haufe aktuell: Pendlerpauschale: Vorläufigkeitsvermerk verunsichert Steuerzahler

Geschrieben am 16-01-2009

Freiburg (ots) - Ein neuer Vorläufigkeitsvermerk der Finanzämter
zur Pendlerpauschale sorgt für Verunsicherung.

Hintergrund: In Steuerbescheiden für die Jahre 2007 und 2008, die
in diesen Tagen zugestellt werden, heißt es: "Die Festsetzung der
Einkommensteuer ... ist ... im Hinblick auf das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008 ... vorläufig." Da in
denselben Bescheiden die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer
gewährt wird, steht bei einigen Steuerzahlern die Befürchtung im
Raum, dass der Gesetzgeber sich vielleicht doch noch rückwirkend zu
einer betragsmäßig gekürzten Pendlerpauschale entschließt.

Prof. Gerhard Geckle, Verfahrensbevollmächtigter des
Haufe-Musterverfahrens zur Pendlerpauschale erläutert die aktuelle
Rechtslage:

"Hauptkritikpunkt der Karlsruher Richter an der Pendlerpauschale
war die Tatsache, dass seit 2007 der Weg zum Betrieb erst ab dem 21.
Entfernungskilometer steuerlich berücksichtigt wurde. Der Gesetzgeber
muss nun bei der anstehenden gesetzlichen Neuregelung vollumfänglich
die einfache Wegstrecke berücksichtigen. Das gilt auch für die Jahre
2007 bis 2009. Aber: Das Bundesverfassungsgericht musste sich nicht
zur konkreten Höhe des steuerlichen Entlastungsbetrags festlegen.
Theoretisch wäre also auch eine Pendlerpauschale unterhalb von 30
Cent möglich."

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat inzwischen klargestellt,
dass die Entfernungspauschale bis zu einer endgültigen gesetzlichen
Neuregelung ungekürzt, also in Höhe von 30 Cent pro
Entfernungskilometer, gewährt wird.

Auch Prof. Gerhard Geckle gibt Entwarnung: "Neben den
Klarstellungen aus dem BMF gibt es auch eindeutige Aussagen unserer
Bundeskanzlerin und anderer führender Vertreter der Bundesregierung,
dass es für den Zeitraum von 2007 bis 2009 bei der alten
Pendlerpauschale bleiben wird. Da das Gesetz noch nicht geändert ist,
benötigt man diesen Vorläufigkeitsvermerk derzeit wohl aus rein
verfahrensrechtlichen Gründen." Etwas augenzwinkernd kommentiert der
Freiburger Rechtsexperte: "Schließlich wird die Rückerstattung der
Steuerguthaben zur Pendlerpauschale ja politisch schon als
Konjunkturmaßnahme gefeiert."

Weitere Informationen unter http://www.haufe.de/steuern

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6856
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
RA Oliver Kaiser
Tel.: 0761/3683-975
Fax: 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/presse


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