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Bundesverband Direktvertrieb fordert Nachbesserungen beim EU-Richtlinienentwurf zu Verbraucherrechten

Geschrieben am 16-01-2009

Berlin (ots) - Der Bundesverband Direktvertrieb, der 36
Direktvertriebsunternehmen mit einem Marktvolumen von über 2 Mrd.
Euro vertritt, hat die Pläne von EU-Verbraucherkommissarin Meglena
Kuneva für ein neues Verbrauchervertragsrecht grundsätzlich begrüßt.
In einzelnen Punkten sieht der Bundesverband allerdings
Nachbesserungsbedarf.

"Der EU-Entwurf ist ein gelungener Ausgleich zwischen dem Schutz
der Verbraucher und den Interessen der Wirtschaft", so Wolfgang
Bohle, Geschäftsführer des Bundesverbandes, bei der Vorlage der
Stellungnahme des Verbandes in Berlin. Aus Sicht des Bundesverbandes
enthält der Entwurf zahlreiche positive Neuerungen. Beispielsweise
darf künftig den Vertragsparteien die Leistungserbringung während der
laufenden Widerrufsfrist nicht mehr untersagt werden. "Wir freuen
uns, dass die Kommission unserer Forderung gefolgt ist, denn viele
Kunden wollen ihre Ware anzahlen oder bestehen auf schneller
Lieferung - unabhängig von der noch laufenden Widerrufsfrist", sagte
Bohle.

Hatte es bisher in Sachen Verbraucherschutz nur Mindeststandards
gegeben, plant die EU-Kommission außerdem eine vollständige
Harmonisierung der nationalen Regelungen in den 27
EU-Mitgliedsstaaten. Damit ist ausgeschlossen, dass einzelne Staaten
Vorschriften erlassen, die über die EU-Richtlinie hinausgehen. "Die
von der EU-Kommission geplante Vollharmonisierung dient der
Weiterentwicklung des Binnenmarktes, und ein gut funktionierender
Markt ist der effektivste Verbraucherschutz", so Bohle.

In zwei für den Direktvertrieb zentralen Punkten sieht der
Bundesverband die Vorschläge der EU-Kommission jedoch kritisch. Beide
betreffen das Widerrufsrecht bei so genannten Haustürgeschäften. Gilt
das 14-tägige Widerrufsrecht bisher nur für unbestellte
Vertreterbesuche sowie für Dienstleistungen oder Waren mit einem Wert
von über 40 Euro, will die EU-Kommission das Widerrufsrecht nun auch
auf Bagatellkäufe und auf bestellte Vertreterbesuche ausdehnen.

Aus Sicht des Bundesverbandes wäre es unverhältnismäßig, ein
Widerrufsrecht auch bei einem nur geringen Entgelt einzuräumen.
Stärker noch sind die Bedenken hinsichtlich des Widerrufsrechts beim
bestellten Vertreterbesuch, denn die EU-Kommission begründet die
Notwendigkeit eines Widerrufsrechts damit, dass im Direktvertrieb
grundsätzlich psychologischer Druck auf den Kunden ausgeübt wird.

"Dass der Direktvertrieb psychologischen Druck auf seine Kunden
ausübt, ist eine Unterstellung, die an der tagtäglichen
Vertriebsrealität völlig vorbeigeht", begründete Bohle die ablehnende
Haltung des Bundesverbandes. "Kundenorientiertes,
wettbewerbskonformes und faires Geschäftsverhalten auf der einen
Seite und geschäftlicher Erfolg auf der anderen Seite gehen im
Direktvertrieb Hand in Hand. Die EU-Kommission unterstellt den
Unternehmen der Direktvertriebsbranche dagegen pauschal,
psychologischen Druck auf ihre Kunden auszuüben, und diskreditiert
die Vertriebsform Direktvertrieb damit in ungerechtfertigter Weise
gegenüber anderen Einkaufsformen."

Originaltext: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e. V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/68635
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_68635.rss2

Medienkontakt:

Daniel Marschke
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesallee 221 - 10719 Berlin
Fon: 030. 23 63 56 83 - Fax: 030. 23 63 56 88
marschke@bundesverband-direktvertrieb.de
www.bundesverband-direktvertrieb.de - www.lieberzuhause.de


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