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MyHammer gibt Tipps zur Steuerersparnis bei Handwerksarbeiten und haushaltsnahen Dienstleistungen

Geschrieben am 13-01-2009

Berlin (ots) -

- Jetzt bei der Auftragsvergabe über MyHammer doppelt sparen
- Positive Auswirkung auf die Auftragslage von Handwerkern und
Dienstleistern erwartet

Die neue Regelung zur Absetzbarkeit von haushaltsnahen Handwerks-
und Dienstleistungen, die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist,
erlaubt es MyHammer-Auftraggebern noch mehr zu sparen als bisher.
Neben Ersparnissen von 30 Prozent und mehr bei der Auftragsvergabe
über MyHammer kommt nun der erhöhte Steuerfreibetrag für
haushaltsnahe Handwerks- und Dienstleitungen hinzu. Die
Steuerersparnis bei der Inanspruchnahme von Handwerkern liegt bei
maximal 1.200 Euro pro Jahr. Bis zu 4.000 Euro können sogar gespart
werden, wenn man haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungs- oder
Gartenarbeiten steuerlich geltend macht.

"Wer also seine Wohnung tapezieren lässt, sein Badezimmer sanieren
möchte oder eine Wärmedämmung anbringen will, genießt einen
deutlichen Steuervorteil und spart bei einer Auftragsvergabe über
MyHammer gleich doppelt", sagt Markus Berger-de León,
Vorstandsvorsitzender der MY-HAMMER AG. Am besten also sofort bei
www.myhammer.de den Auftrag einstellen.

Diese Regelung wird sich ebenfalls positiv auf die Auftragslage
von Handwerkern und Dienstleistern auswirken, so dass diese bei
MyHammer noch leichter Aufträge generieren können, um Auftragslücken
zu schließen.

Um aber die Ausgaben ohne Probleme von der Steuer absetzen zu
können, muss man einiges beachten. MyHammer hat die wichtigsten
Punkte zusammengestellt:

1. Rechnung

Grundsätzlich können nur die Lohnkosten von Handwerkern und
Dienstleistern abgesetzt werden. Dazu zählen Arbeitszeit und
Fahrtkosten. Materialkosten werden hingegen nicht berücksichtigt.
Deswegen müssen Auftraggeber auf eine detaillierte Rechnung bestehen,
in der die Kosten einzeln aufgelistet werden. Die Mehrwertsteuer muss
ebenfalls gesondert aufgeführt werden. Am besten schon bei der
Angebotsabgabe auf eine getrennte Ausweisung der Lohnkosten bestehen
- so können die Ersparnisse von vorneherein mit einkalkuliert werden.

2. Bezahlung

Um den Steuernachlass zu erhalten, muss die Rechnung per
Überweisung bezahlt werden, denn der Bankbeleg gilt als
Zahlungsnachweis. Wer eine Barzahlung tätigt, vergibt die
Möglichkeit, die Handwerks- oder Dienstleistungen von der Steuer
abzusetzen.

3. Art des Auftrags

Haushaltsnahe Handwerksleistungen werden bei der Steuererklärung
anders behandelt als Dienstleistungen. Hier können 20 Prozent der
Ausgaben für Gartenarbeiten, Pflegedienste und Haushaltshilfen bei
maximalen Lohnkosten von 20.000 Euro pro Jahr steuerlich abgesetzt
werden. Bei Handwerksleistungen können hingegen nur maximal 6.000
Euro Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden. Dass eine
Dienstleistung oder Handwerksleistung wirklich "haushaltsnah" ist,
also der Instandhaltung und Modernisierung des Haushalts dient, ist
Voraussetzung für den Steuerbonus. Wer sich nicht ganz sicher ist, ob
der Auftrag in diese Kategorie fällt, findet Steuerprofis bei
MyHammer.

Handwerksleistungen - Beispiele für steuerliche Absetzbarkeit:

- Malern
- Tapezieren
- Fenster austauschen
- Entfernen alter Fußböden
- Fliesen- und Parkettlegen
- Modernisierung der Einbauküche
- Arbeiten an Fassade, Dach oder Regenrinne
- Schornsteinfegergebühren
- Umzugshelfer
- Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten (z.B. Waschmaschine,
Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Computer)*

Haushaltsnahen Dienstleistungen - Beispiele für steuerliche
Absetzbarkeit:

- Pflege- und Betreuungspersonal
- Haushaltshilfen und Putzfrauen
- Gärtner
- Au-Pair-Mädchen und Babysitter

* Für die Steuerbegünstigung müssen die Geräte zuhause repariert
oder gewartet werden und dürfen nicht in die Werkstatt mitgenommen
werden.

Originaltext: MY-HAMMER AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58405
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58405.rss2

Pressekontakt:
MY-HAMMER Aktiengesellschaft
Unternehmenskommunikation
Niels Genzmer
Potsdamer Str. 87
10785 Berlin
Tel. (030) 2 33 22 - 809
Fax (030) 2 33 22 - 899
E-Mail: presse@myhammer.de

Zucker.Kommunikation
Team MyHammer
Torstr. 107
10119 Berlin
Tel. (030) 247 587 - 0
Fax (030) 247 587 - 77
E-Mail: myhammer@zucker-kommunikation.de


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