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Gesetzliche Unfallversicherung: Warnung vor mangelhaften Feuerwehrstiefeln

Geschrieben am 12-01-2009

Berlin (ots) - Berufsgenossenschaften und Unfallkassen warnen
Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen davor, bestimmte
mangelhafte Feuerwehrstiefel der Firma Hanrath Schuh-GmbH bei
Einsätzen zu verwenden.

Betroffen sind folgende Produkte und Produktionszeiträume:

* 12.01.2007 - 21.03.2007 für die Feuerwehrstiefel des Typs: Profi
Plus, Profi, Ultra, Spark und 865U
* 26.04.2007 - 24.07.2007 Typ: Profi Plus,
* 26.04.2007 - 01.08.2007 Typ: Profi,
* 26.04.2007 - 02.08.2007 Typ: Spark und
* 27.04.2007 - 28.08.2007 Typ: Ultra

Diese Produkte entsprechen nicht den grundlegenden Anforderungen
für den Schutz von Sicherheit und Gesundheit. Das haben
Untersuchungen mehrerer Prüfstellen für Produktsicherheit ergeben.
Danach erfüllten die genannten Feuerwehrstiefel zum Beispiel die
Mindestanforderungen an Rutschhemmung, Durchtrittsicherheit der
Sohlen und Beflammbarkeit nicht. Eine Gefährdung der Sicherheit und
Gesundheit des Trägers sei daher im Einsatz nicht auszuschließen.

Die Bezirksregierung Köln hatte der Hanrath Schuh-GmbH daraufhin
zunächst das Inverkehrbringen der genannten Stiefel untersagt. In
einer zweiten Untersagungsverfügung wurde darüber hinaus mit Wirkung
vom 14. August 2008 auch das Inverkehrbringen der Stiefel des Typs
Profi Plus, Profi, Spark und Ultra generell untersagt. Das
Verwaltungsgericht Aachen (Az. 3 L 383/08) hat diese
Untersagungsverfügung inzwischen bestätigt.

Hintergrund: gesetzliche Unfallversicherung

Jedes Jahr ereignen sich allein bei freiwilligen Feuerwehren rund
10.000 meldepflichtige Unfälle - die meisten davon bei Übungsdiensten
und bei der Brandbekämpfung. Aufgrund der großen Risiken, denen
Feuerwehrleute im Einsatz ausgesetzt sind, gelten für persönliche
Schutzausrüstungen in diesem Bereich höchste Sicherheitsstandards.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beraten freiwillige und
Betriebs-Feuerwehren sowie Hilfeleistungsorganisationen wie
Rettungsdienste, Katastrophenschutz und Technisches Hilfswerk bei der
Einhaltung dieser Sicherheitsanforderungen. Als Träger der
gesetzlichen Unfallversicherung bieten sie zudem Versicherungsschutz
gegen Unfälle im Einsatz und Berufskrankheiten.

Originaltext: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65320
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65320.rss2

Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-768
Fax: 030 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de


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