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Neue EU-Spielzeugrichtlinie: Schritt in die richtige Richtung / Generelles Verbot krebserregender Stoffe war überfällig / Weltweit führender Spielzeugprüfer empfiehlt: Auf GS-Zeichen achten

Geschrieben am 18-12-2008

Nürnberg (ots) - Die Fachleute von TÜV Rheinland LGA begrüßen die
heute vom Europäischen Parlament verabschiedete Neufassung der
EU-Spielzeugrichtlinie als Schritt in die richtige Richtung, auch
wenn nicht alle Vorschläge von Experten umgesetzt werden konnten. TÜV
Rheinland gehört mit über 100.000 Kontrollen und Tests an Spielzeugen
jährlich zu den führenden Prüfhäusern für Spielzeug weltweit.
"Aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik wurden in der
neuen Richtlinie berücksichtigt. Das gilt besonders für klarere
Vorgaben zu verschluckbaren Kleinteilen und das generelle Verbot von
krebserregenden, mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen in
Spielzeugen", so Dr.-Ing. Wilhelm Schubert, Geschäftsleiter bei TÜV
Rheinland LGA in Nürnberg.

Da die neue Richtlinie allerdings weiterhin keine unabhängige
Prüfung von Spielzeug - wie in den USA - vorsieht, sollten
Verbraucher beim Kauf auch künftig auf neutrale Prüfzeichen achten.
Unabhängig geprüftes Spielzeug ist an speziellen Prüfsiegeln von TÜV
Rheinland und LGA erkennbar: Das GS-Zeichen steht für geprüfte
Produktsicherheit. Hinzu kommt das TÜV Rheinland Proof-Siegel mit dem
Teddybär als Erkennungszeichen (schadstoffgeprüft) und das
Prüfzeichen "Ausgezeichneter Spielwert" von TÜV Rheinland LGA, das
die Kontrolle von Sicherheit sowie chemischer Unbedenklichkeit bei
gleichzeitiger Beurteilung des Spielwertes unter pädagogischen und
entwicklungspsychologischen Aspekten vorsieht.

Prüfzeichen geben zusätzliche Sicherheit. Denn der Verkauf von
unsicherem Spielzeug bleibt ein großes Problem: Das haben noch im
November 2008 die unabhängigen Produktprüfer des TÜV Rheinland in
Köln und von TÜV Rheinland LGA in Nürnberg bei einem Test von 50
verschiedenen Spielzeugen festgestellt: Für den Test wurden
Spielzeuge im normalen Handel in Süddeutschland und
Nordrhein-Westfalen gekauft. Nur rund jedes zweite (27 von 50)
Produkt ist ohne Mängel durch die Tests gekommen. Das heißt: 23 der
50 Produkte dürften in der EU gar nicht verkauft werden.

Weitere Tipps zum sicheren Spielzeugkauf unter www.tuv.com/presse
im Internet.

Originaltext: TÜV Rheinland/LGA
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66493
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66493.rss2

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Rainer Weiskirchen, Pressesprecher LGA, Tel.: 09 11/6 55-42 30
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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