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Neuer Taschenratgeber "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" von Haufe: Selbstbestimmung, auch wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann

Geschrieben am 20-06-2006

Freiburg (ots) -

Ein plötzlicher Herzstillstand, Koma. Das Opfer überlebt dank
moderner Apparatemedizin. Doch es besteht keine Aussicht auf Heilung.
Wer entscheidet in solchen Fällen, wie es weitergeht? Wer regelt die
persönlichen Angelegenheiten der Patienten? Nicht erst seit dem
Aufsehen erregenden Fall der Wachkoma-Patientin Terri Schiavo wird
dieses Thema auch hierzulande mit wachsendem Interesse diskutiert.
Die Amerikanerin war erst 26 Jahre alt, als ihr Gehirn für ein paar
Minuten aussetzte. Doch danach konnte sie nicht mehr selbst über ihre
Behandlung verfügen.

Zugegeben, eine Grenzsituation. Doch viele Menschen haben Angst,
dass ihnen Ähnliches passiert. Dass sie nach einem Schlaganfall oder
schweren Unfall womöglich nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen
zu formulieren. Oder in ein Heim kommen, in das sie nie gehen
wollten. Schwierig auch für die Angehörigen, auf denen - neben den
Ärzten - viel Verantwortung lastet. Wer will zum Beispiel mit
Sicherheit sagen, ob der Patient sich wünscht, dass sämtliche
lebenserhaltende Maßnahmen ergriffen werden, und für wie lange? Und
wer kümmert sich um eine Unterbringung, die ihm oder ihr gerecht
wird? Wer schließlich löst die ganz praktischen Angelegenheiten:
kündigt die Miete, regelt die Bankgeschäfte, verhandelt mit
Versicherungen, verwaltet das Vermögen - im Sinne des Patienten?

Für diesen Ernstfall kann man sich absichern. Mit einer
Patientenverfügung oder mit einer - noch weiterreichenden -
Vorsorgevollmacht. Mit diesen Dokumenten lässt sich festlegen, welche
ärztlichen Hilfen man zulassen möchte und welche nicht, und wer die
persönlichen Angelegenheiten regelt, falls man dazu selbst nicht mehr
in der Lage ist. Wie man diese Verfügungen rechtsgültig formuliert
und was es dabei zu beachten gilt, darüber gibt jetzt in leicht
verständlicher und kompakter Form ein neues Buch Auskunft, der
TaschenGuide "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" aus dem
Rudolf Haufe Verlag.

In dem übersichtlich gegliederten Buch werden auf nur 128 Seiten
nicht nur rechtliche Fragen beantwortet, etwa, unter welchen
Voraussetzungen eine Patientenverfügung wirksam ist. Immer wieder
erhält der Leser vor allem praktische Hinweise und Beispiele, welche
Fehler es zu vermeiden gilt. Da es selbst bei sorgfältigsten
Anweisungen kaum möglich ist, die verschiedensten, teilweise
überhaupt nicht vorhersehbaren Lebenssituationen, Krankheitsverläufe
und Anweisungen genau zu konkretisieren, so die Autoren, ist bei der
Patientenverfügung die Benennung einer begleitenden und betreuenden
Vertrauensperson auf jeden Fall zu empfehlen. Dies kann zum Beispiel
der Hausarzt sein, der dann Ansprechpartner für Ärzte oder Pfleger
ist. Auch das Hinzuziehen von Zeugen ist wichtig, etwa, wenn man
mündlich die Anweisungen einer schon länger zurückliegenden Verfügung
noch einmal bekräftigt.

Schließlich gibt es konkrete Hilfestellung für das Abfassen des
Dokuments: Kommentierte Textbausteine und Formulierungsbeispiele
sowie ein ausführliches Muster zeigen, wie umfangreich eine
Patientenverfügung sein kann, wie sie aufgebaut ist, was auf jeden
Fall enthalten sein muss. Eine Eingangsformel etwa ist zu empfehlen.
Dort lege man seine Wertvorstellungen dar, was die spätere
Interpretation einzelner Vorgaben erleichtert. Genannt werden müssen
schließlich Situationen, in denen die Verfügung gelten soll. Die
gewünschten ärztlichen Maßnahmen sollten möglichst ins Detail gehen,
eventuell sind auch Hinweise zur Organspende zu formulieren. Oder der
Ort der Behandlung - Krankenhaus oder Zuhause -, was vielen auch
wichtig sein dürfte.

Über die Vorsorgevollmacht klärt der zweite Teil des
Rechtsratgebers auf, der wie der erste mit einer hohen
Informationsdichte besticht. Auch mit der Vorsorgevollmacht kann man
sich für den Fall absichern, dass die Abgabe persönlicher
Willenserklärungen später einmal vorübergehend oder endgültig nicht
mehr möglich ist. Dies soll dann eine Vertrauens- bzw.
Betreuungsperson in die Hand nehmen. Was nämlich viele nicht wissen:
Eine automatische gesetzliche Vertretungsregelung gibt es nicht. Das
bedeutet: Nicht einmal nahe Verwandte oder ein langjähriger Partner
können die Rechtsgeschäfte einer nicht mehr entscheidungsfähigen
Person übernehmen, zum Beispiel das Mietverhältnis kündigen oder
Daueraufträge löschen.

Zur Erstellung bietet der handliche Ratgeber viele Tipps,
Beispiele und praktische Hilfe: Welche Formalien sind einzuhalten?
Wann ist eine notarielle Beglaubigung sinnvoll, wann notwendig?
Dürfen mehrere Personen bestimmt werden? Wie kann man die Macht des
Bevollmächtigten begrenzen? Und was, wenn man nur vorübergehend
"außer Gefecht" gesetzt ist? Auch hier raten die Autoren: Je
konkreter die Vorgaben, umso eher wird der Bevollmächtigte im Sinne
des Vertretenen handeln. Dazu wird ein Muster präsentiert, und in
einer abschließenden Checkliste wird an die wichtigsten Punkte
erinnert, auf die man achten sollte.

"Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht"
Von Gerhard Geckle und Michael Bonefeld
1. Auflage 2006, Broschur, 128 Seiten, 6,90 Euro
Rudolf Haufe Verlag, Niederlassung Planegg bei München
ISBN 3-448-07765-8
Bestell-Nr. 00917-0001


Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6856
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:

Besprechungs- und Verlosungsexemplare für Journalisten bei:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel.: 0761-3683-940, Fax -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de


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