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Gut zu wissen: Tipps für den Alltag / Wenn der Schuss nach hinten losgeht / Silvesterfeuerwerk richtet jedes Jahr große Schäden an

Geschrieben am 15-12-2008

Coburg (ots) - Das neue Jahr beginnt und Millionen Deutscher
begrüßen es mit Raketen und Böllern. Nicht selten endet dieses
Vergnügen in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem
Sachschaden. Wer die Silvesternacht genießen will, dem rät die
HUK-COBURG, nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die die Bundesanstalt
für Materialforschung (BAM) getestet hat.

Sie sollten in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sein. Lässt
sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit!
Übrigens verrät der Aufdruck BAM auch, wer mit den Feuerwerkskörpern
hantieren darf: Klasse II darf nur zu Silvester und nur von
volljährigen Personen verwendet werden. Feuerwerkskörper der Klasse I
- zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen - können auch schon
Jugendliche ab zwölf Jahren in die Hand nehmen. Noch eines: Bevor man
Feuerwerkskörper abschießt, immer die Gebrauchsanweisung lesen und -
ganz wichtig -immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum
nächsten Menschen achten.

Wer selber alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern
Dritter gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der
Silvesternacht parkende Autos. Steht der Verursacher fest, muss er
natürlich haften. In der Praxis ist das allerdings eher selten der
Fall. Hat der Besitzer des beschädigten Autos eine
Teilkasko-Versicherung, kann er den Schaden dort melden und
regulieren lassen. Dies gilt übrigens auch, wenn der Verursacher
feststeht. Ist der Schaden behoben, holt die Versicherung sich das
Geld dafür vom Schädiger natürlich zurück.

Zu den typischen Schäden dieser Nacht zählen auch Raketen, die
durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein
Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist
dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. Allerdings
lassen sich solche Schäden in der Regel leicht vermeiden, indem man
Fenster und Dachluken schließt.

Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten:
Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an
den Augen. Niemand weiß, wer ihn abgeschossen hat, darum kann der
Verletzte auch niemanden in die Pflicht nehmen. Er bleibt auf seinen
Schadenersatzansprüchen sitzen. In dieser Situation hilft eine
private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber
oder ein Dritter den Unfall verursacht hat.

Übrigens selbst wenn feststeht, wer den Unfall verursachte, können
Opfer leer ausgehen. Denn hat der Unfallverursacher keine private
Haftpflichtversicherung, muss er das Opfer aus der eigenen Tasche
entschädigen. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die viele
Privatleute nicht erfüllen können.

Originaltext: HUK-Coburg
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7239
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7239.rss2

Pressekontakt:
HUK-COBURG Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel.: 09561 96-2080/81/82/83
Fax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de

Leitung: Alois Schnitzer


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