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Einstweilige Verfügung gegen München Live TV: Keine Werbung für Sportwettenanbieter

Geschrieben am 19-06-2006

München (ots) -

- Lotto Bayern erwirkt einstweilige Verfügung gegen München Live
TV Fernsehen
- Einstweilige Verfügung verbietet München Live TV Werbung für
Sportwetten zu schalten, die nicht vom Freistaat Bayern oder
durch ein anderes Bundesland behördlich erlaubt sind
- Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung
Bayern: "Wir begrüßen diese Entscheidung, da sie die vom
Bundesverfassungsgericht vorgegebene Richtung der
Spielsuchtbekämpfung konsequent umsetzt und illegalen
Sportwettenanbieter einen Riegel vorschiebt".

Das Landgericht München I hat dem Sender München Live TV durch
einstweilige Verfügung vom 19.06.06 (Az 9HK O 10688/06) verboten,
weiterhin Werbung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für
Sportwetten auszustrahlen, die - so das Gericht wörtlich - "nicht
durch den Freistaat Bayern oder durch ein anderes Bundesland
behördlich erlaubt sind". Die einstweilige Verfügung wurde von der
Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern erwirkt.

Der Beschluss des Landgerichts München I folgt somit ebenfalls
der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts, welches in seiner
Entscheidung betont hat, dass alle privaten Anbieter von Sportwetten
in Deutschland weiterhin als verboten angesehen werden dürfen. Auch
gegen den Fernsehsender RTL hat kürzlich das Landgericht Hamburg eine
einstweilige Verfügung gegen Werbung für einen privaten
Sportwettenanbieter erlassen.

Lediglich der staatliche Anbieter ODDSET darf aufgrund eines
Staatsvertrages zwischen den Bundesländern Sportwetten in Deutschland
anbieten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil betont, dass die
Bekämpfung von Spielsucht und die Begrenzung von Spielleidenschaft
die Leitlinien des Sportwettenangebotes sein müssen.

Der staatliche Anbieter ODDSET hat als Reaktion auf das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts sein Angebot nur noch unter strikter
Werbezurückhaltung vertrieben. Beispielweise wurden die ODDSET zur
Fußball-Weltmeisterschaft reservierten Bandenwerbeflächen den
SOS-Kinderdörfern kostenlos zur Verfügung gestellt.

"Diese einstweilige Verfügung bestätigt mich in der Auffassung,
dass es nicht Ziel der Karlsruher Richter gewesen sein kann, dass
ODDSET seine Werbung einstellt und die privaten Anbieter, die in
Deutschland nicht über die erforderlichen Erlaubnisse verfügen,
anschließend mit ihrem reißerischen Angebot praktisch kampflos den
Markt erobern" sagte Erwin Horak, Präsident der Staatlichen
Lotterieverwaltung Bayern und Federführer bei ODDSET.

"Wir haben den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, unser
Angebot an der Spielsuchtbekämpfung auszurichten sofort und umfassend
erfüllt, während die privaten - zum Großteil illegal agierenden
Anbieter - noch schnell millionenschwere Sponsoringverträge
abgeschlossen haben und gleichzeitig mit massiver Werbung für ihre
Angebote die Spielsucht zur WM anheizen" so Horak weiter.

ODDSET-Anwalt Dr. Manfred Hecker schloss nicht aus, dass auch
gegen andere Fernseh- und Radiosender gerichtliche Verfahren
eingeleitet werden.

Originaltext: ODDSET
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62411
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62411.rss2

Ansprechpartner:

Rainer Holmer
Lotto Bayern
Karolinenplatz 4
80333 München
Tel. 089 / 286 55 293


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