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Presserat lehnt faulen Kompromiss beim BKA-Gesetz ab

Geschrieben am 04-12-2008

Bonn (ots) - Die neuen Vorschläge von Bund und Ländern zur
anstehenden Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt
(BKA-Gesetz) sind aus Sicht des Deutschen Presserats kein
wesentlicher Fortschritt, sondern ein fauler Kompromiss. Auf einer
Plenumssitzung am 3. Dezember kritisierten die Mitglieder vor allem,
dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Regelungen zum
Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger unverändert
belassen will.

Danach soll das Recht von Journalisten, Informanten und Quellen zu
schützen, nur eingeschränkt gelten. "Dies untergräbt den Kern der
Pressefreiheit in verfassungswidriger Weise", so Manfred Protze,
Sprecher des Deutschen Presserats, in Bonn. "Ohne einen verlässlichen
Informantenschutz, den der BKA-Gesetzentwurf bislang nicht
gewährleistet, ist eine unabhängige kritische Berichterstattung
substanziell eingeschränkt. Die daraus folgende Beschneidung der
Information trifft jede Bürgerin und jeden Bürger", so Protze.

Der Deutsche Presserat appelliert deshalb an den Gesetzgeber
nachdrücklich, im Rahmen der anstehenden Beratungen des
Vermittlungsausschusses das Zeugnis-verweigerungsrecht für
Berufsgeheimnisträger im BKA-Gesetzentwurf wirksam und ohne
Einschränkungen sicherzustellen.

Originaltext: Deutscher Presserat
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/14918
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_14918.rss2

Pressekontakt:
Deutscher Presserat
Lutz Tillmanns
Tel.: 0228 - 985720
Fax: 0228 - 98572 - 99
E-Mail: info@presserat.de


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