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Kugelschreiber, Kalender und Konzertkarten als Geschenke: Die Grenze zur Bestechung ist schnell überschritten

Geschrieben am 01-12-2008

München (ots) - Gerade zur Weihnachtszeit stellt sich für
Geschäftsleute und Arbeitnehmer immer wieder die Frage: Was darf ich
schenken bzw. was darf ich annehmen? Die Bandbreite der verschickten
Aufmerksamkeiten ist groß: Sie reicht von einer Weihnachtskarte über
die Klassiker Wein und Pralinen bis hin zu wertvollen Präsenten wie
exklusive Theater- oder Konzertkarten. Unternehmen und deren
Mitarbeiter sollten aber nicht leichtfertig mit gegenseitigen
Geschenken und Gefälligkeiten umgehen. Denn für besonders schwere
Fälle der Bestechung oder Bestechlichkeit droht eine Freiheitsstrafe
von bis zu drei Jahren, bei öffentlichen Amtsträgern sogar bis zu
fünf Jahren.

"Die Grenze zwischen einer kleinen Aufmerksamkeit und einem
möglichen Bestechungsgeschenk kann schnell überschritten sein", sagt
Dr. Markus Maier, Geschäftsführer Deutschland des Beratungs- und
Service-Unternehmens für Compliance und Ethikkultur, Integrity
Interactive. "Häufig besteht Unsicherheit, was zulässig ist, wie hoch
der Wert eines Geschenkes sein darf, das man annimmt. Allgemein kann
man davon ausgehen, dass Geschenke im Wert von bis zu etwa 30 Euro im
privaten Geschäftsverkehr als zulässig gelten. Im speziellen
Einzelfall kann ein Mitarbeiter dies mit seiner Geschäftsführung oder
- wenn vorhanden - mit einem Compliance-Beauftragten im Unternehmen
klären. Ansonsten gilt im Zweifelsfall: Das Geschenk höflich ablehnen
und zurückgeben."

Für Unternehmen besteht auch die Gefahr, dass im Falle von
Vorteilsgewährung oder -annahme das eigene Ansehen beschädigt wird.
Wichtig ist, dass sich die Vergabe kleiner Geschenke und
Aufmerksamkeiten im Rahmen üblicher Gepflogenheiten bewegt. Besonders
Zulieferer und Dienstleister bedanken sich mit einer
Weihnachts-Überraschung für ein gemeinsam erfolgreiches
Geschäftsjahr. Doch darf hier nicht der Verdacht entstehen, dass der
Kunde mit dem Geschenk in seinen geschäftlichen Entscheidungen
beeinflusst werden soll - z. B. dass er sich auch im nächsten Jahr
für eine Zusammenarbeit entscheidet.

Sinnvoll ist es, dass Unternehmen selbst klare Richtlinien
aufstellen, bis zu welchem Wert die Mitarbeiter Geschenke annehmen
dürfen. Ebenso ist Transparenz hilfreich. "Für den Schenkenden heißt
das, Präsente nur an die Unternehmensadresse und nicht an die
Privatadresse von Mitarbeitern zu senden", meint Dr. Maier. "Und für
die Beschenkten kann die Regelung lauten: Alle Geschenke, die einen
gewissen Wert überschreiten, der Geschäftsleitung melden."

Integrity Interactive ist das weltweit führende Beratungs- und
Service-Unternehmen für das Management von Ethik- und
Compliance-Risiken in Unternehmen. Seine Dienstleistungen umfassen:
Risikoerkennung und -bewertung, Mitarbeiterschulung und
-kommunikation sowie interne Kontrollen und Berichtswesen. Kunden
sind u. a. ABB, Adidas, BP, Coca-Cola, E.ON, Novartis, Philips, Shell
und Yahoo. Weitere Informationen unter www.integrity-interactive.com
oder www.i2c.com

Originaltext: Integrity Interactive
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65377
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65377.rss2

Pressekontakt:
BrunoMedia Communication GmbH
Bernd Frank
Bonner Str. 328
50968 Köln
frank@brunomedia.de
0179-1171410


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