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euro adhoc: DAHLBUSCH AG / Fusion/Übernahme/Beteiligung / Mittelbarer Kontrollerwerb durch Nippon Sheet Glas

Geschrieben am 16-06-2006


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Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
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16.06.2006

NSG UK Enterprises Limited, Lea Green, St. Helens, Merseyside,
England (die "Erwerberin") hat am 16. Juni 2006 durch den Erwerb
sämtlicher ausstehender Aktien der Pilkington plc., St. Helens,
Merseyside, England, mittelbar 1.330.213 stimmberechtigte Stammaktien
der Dahlbusch AG (WKN: 521300, ISIN: DE0005213003) und 335.117
stimmberechtigte Vorzugsaktien der Dahlbusch AG (WKN 521303, ISIN:
DE0005213037), die zusammen rund 98,8% der Stimmrechte an der
Dahlbusch AG, Gelsenkirchen vermitteln, erworben und damit mittelbar
die Kontrolle über die Gesellschaft im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG
erlangt. Die Erwerberin ist ein Tochterunternehmen der NSG Holding
(Europe) Limited, St. Helens, Merseyside, England, die an der
Erwerberin zu 100 % beteiligt ist. Die NSG Holding (Europe) Limited
ist ein Tochterunternehmen der Nippon Sheet Glas Co., Ltd., Tokyo,
Japan, die sämtliche Anteile an der NSG Holding (Europe) Limited
hält. Sowohl NSG Holding (Europe) Limited als auch Nippon Sheet Glas
Co., Ltd. haben damit ebenfalls am 16. Juni 2006 mittelbar 1.330.213
stimmberechtigte Stammaktien der Dahlbusch AG und 335.117
stimmberechtigte Vorzugsaktien der Dahlbusch AG, die zusammen rund
98,8 % der Stimmrechte an der Dahlbusch AG vermitteln und damit
indirekt die Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG über die
Gesellschaft erworben. Die Erwerberin, die NSG Holding (Europe)
Limited und die Nippon Sheet Glas Co., Ltd. werden im Laufe des
heutigen Tages einen Antrag nach § 37 Abs. 1 WpÜG bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf Befreiung von der
Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, d.h. von der Pflicht die
Erlangung der mittelbaren Kontrolle zu veröffentlichen, sowie auf
Befreiung von den Verpflichtungen gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, d.h.
von der Pflicht zur Übermittlung einer Angebotsunterlage und zur
Veröffentlichung eines Angebots nach § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG,
stellen.


Ende der Mitteilung euro adhoc 16.06.2006 11:40:35
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ots Originaltext: DAHLBUSCH AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:
Pilkington Holding GmbH, Rechtsabteilung, Michael Kiefer.

E-Mail: michael.kiefer@pilkington.de

Branche: Immobilien
ISIN: DE0005213003
WKN: 521300
Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse / Freiverkehr
Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Amtlicher Markt/General Standard


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