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Mobil Telefonieren trotz negativen Schufa-Eintrags / Bei Verdacht auf ungünstigen Eintrag sollten Verbraucher ihre Daten überprüfen

Geschrieben am 18-11-2008

Berlin/Göttingen (ots) - Beim Abschluss von Internet- und
Mobilfunkverträgen, aber auch beim Online-Einkauf oder anderen
Rechtsgeschäften kommen Verbraucher kaum noch daran vorbei, dass ihre
Kreditwürdigkeit geprüft wird. Sogenannte Datenauskunfteien, wie etwa
die Schufa, ermöglichen Unternehmen die Einschätzung der
Zahlungsfähigkeit eines Kunden. "Hat ein Kunde bei einer Auskunftei
einen negativen Eintrag, kann es beispielsweise passieren, dass er
keinen Mobilfunkvertrag abschließen kann", sagt Björn Brodersen vom
Onlinemagazin www.teltarif.de. Deshalb muss er aber nicht
grundsätzlich auf die Handynutzung verzichten. Die Prepaid-Discounter
etwa führen in der Regel keine Bonitätsprüfung durch und bieten zudem
günstige Minuten- und SMS-Preise ab 8 Cent an. Auch Laufzeitverträge
können bei einigen Anbietern ohne eine solche Prüfung abgeschlossen
werden. Das ist aber nicht in jedem Fall ratsam, da diese Möglichkeit
mitunter teuer bezahlt wird - etwa mit hohen Minutenpreisen oder
Kautionen.

Ungünstige Einträge bei Auskunfteien entstehen beispielsweise
durch zuvor nicht vertragsgemäß erfüllte Verpflichtungen, wie etwa
nicht bezahlte Rechnungen. Aber auch Daten zur persönlichen
Lebenssituation, zum Beispiel die Wohngegend, werden bei den
Auskunfteien gespeichert und können je nach Unternehmen in eine
Kundenbewertung einfließen. "Wenn sich ein Kunde das Platzen eines
Vertrages nicht erklären kann, sollte er sich zunächst beim
Unternehmen nach dem Grund erkundigen. Stellt sich heraus, dass es an
einem negativen Eintrag bei einer Auskunftei liegt, ist es
empfehlenswert, sich über die dort gespeicherten Daten zu
informieren", rät Björn Brodersen. Jeder Verbraucher hat einen
Anspruch auf eine solche Selbstauskunft. Wer dabei auf falsche
Einträge stößt, hat zudem das Recht, diese korrigieren zu lassen. Die
Auskünfte, die es online oder postalisch gibt, sind allerdings
mitunter kostenpflichtig: Die Schufa etwa berechnet für eine
Selbstauskunft per Post 7,80 Euro. Welche Datenauskunfteien beim
jeweiligen Vertragsabschluss die persönlichen Daten speichern und
auswerten, finden Kunden in den Allgemeinen Geschäftbedingungen
(AGB).

Weitere Informationen sind unter
www.teltarif.de/schufa-und-handyvertrag zu finden.

teltarif.de Onlineverlag GmbH:
------------------------------
teltarif.de ist bereits seit Beginn der Liberalisierung
des Telekommunikationsmarktes einer der führenden unabhängigen
Informationsdienstleister und Vergleicher (Quelle: IVW, Oktober
2008).

Originaltext: teltarif.de Onlineverlag GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7594
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7594.rss2

Pressekontakt:
teltarif.de,
Bettina Seute
Tel.: 0551 / 517 57-0
Fax: 0551 / 517 57-11
E-Mail: presse@teltarif.de
WWW: http://www.teltarif.de/presse/


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