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Vermeidbare Fahrverbote Nicht nur für Taxler sind Fahrverbote eine Katastrophe. Manchmal lassen sie sich abwenden.

Geschrieben am 17-11-2008

München (ots) - Für den einen sind Fahrverbote nur lästig - für
Berufsgruppen wie Taxifahrer sind sie existenzbedrohend. Über Wege,
solche Bedrohungen abzuwenden, berichtet die Zeitschrift TAXI. TAXI
erscheint im Verlag Heinrich Vogel.

Deutlich überhöhte Geschwindigkeit, Überqueren einer längst roten
Ampel oder Fahren unter Alkoholeinfluss - alles Gründe für ein
Fahrverbot, manchmal sogar für einen länger dauernden Entzug der
Fahrerlaubnis. Für viele Menschen ist eine solche Strafe nur lästig,
doch zum Beispiel Taxifahrern drohen existenzielle Nöte. Allerdings
gibt es verschiedene Möglichkeiten, um das Fahrverbot herum zu
kommen. So kann der zuständige Richter je nach Umständen des
Einzelfalles und dem Ausmaß des begangenen Verstoßes von der
Anordnung eines Fahrverbots absehen. Auch eingeschränkt werden kann
das Fahrverbot - so dass beispielsweise das Fahren eines Taxis
weiterhin erlaubt bleibt.

Schlecht zu sehende Schilder oder Ampelanlagen sind ein Grund, von
dem Entzug der Fahrerlaubnis abzusehen. Wer sich darauf beruft, ein
Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gesehen zu haben, muss
allerdings wenigstens die allgemein für eine solche Straße geltende
Höchstgeschwindigkeit eingehalten haben. Außerdem kann das Fahrverbot
auch bei "Beharrlichkeit" drohen: Wenn der Fahrer innerhalb eines
Jahres zweimal mit deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen
auffällig geworden ist, kann ihm beim Wiederholungsfall ein
Fahrverbot auferlegt werden. Keine Nachsicht zeigen die Gerichte auch
bei "Gaffern".

Auch der Lauf der Zeit kann einen Verkehrssünder vor Sanktionen
retten: Liegen zwischen dem Verkehrsverstoß und der mündlichen
Verhandlung zur Sache zweieinhalb Jahre, so kann ein erzieherischer
Zweck, der in erster Linie das Fahrverbot begründet, weder durch ein
Fahrverbot noch durch eine erhöhte Geldbuße erreicht werden. Deshalb
hat das Oberlandesgericht Hamm beschlossen, in solchen Fällen sei von
Sanktionen abzusehen.

Der Verlag Heinrich Vogel ist einer der führenden
Informationsanbieter für den Personen- und Güterverkehr,
Verkehrsausbildung und -erziehung. Unter anderem werden
Fachzeitschriften wie Transporting, TRUCKER und LOGISTIK inside
publiziert.

Originaltext: Taxi
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60835
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60835.rss2

Pressekontakt:
Verlag Heinrich Vogel
Chefredaktion Taxi: Dietmar Fund
Tel.: 089 / 43 72 - 22 69
Fax: 089 / 43 72 - 22 07
eMail: dietmar.fund@springer.com


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