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Fluggäste in Deutschland verschenken rund 100 Millionen Euro Entschädigung pro Jahr / Passagier-Rechte-Spezialist EUclaim setzt Ansprüche für Fluggäste nach EU-Recht durch

Geschrieben am 13-11-2008

Berlin/Brummen (ots) - Ab sofort können Reisende, deren Flüge
stark verspätet, umgebucht oder annulliert wurden oder die nicht
befördert wurden, ihre Ansprüche auf Entschädigung über die Webseite
www.euclaim.de einfordern. Das geltende Recht sieht vor, dass
Fluggesellschaften hier bis zu 600 Euro an ihre Passagiere zahlen
müssen. Der niederländische Spezialist für Passagier-Rechte EUclaim,
der jetzt ein Büro in Deutschland eröffnet hat, sammelt weltweit alle
relevanten Flugdaten und prüft, ob ein Flug wegen "höherer Gewalt"
verschoben oder annulliert werden musste. Ist dies nicht der Fall,
kann der Fluggast EUclaim beauftragen, die Ausgleichszahlung
einzufordern. Im Jahr beläuft sich die Summe, auf die Passagiere in
Deutschland bisher verzichten, auf geschätzte 100 Millionen Euro. Die
durchschnittliche Höhe der Entschädigungsansprüche liegt bei 455 Euro
pro Fluggast.

Dem Passagier entstehen vorab keine Kosten. Im Falle eines
Gerichtsverfahrens übernimmt EUclaim das finanzielle Risiko. Nur bei
Erfolg behält der Dienstleister rund ein Viertel der
Ausgleichszahlung für seine Arbeit und anfallende Gebühren ein. Alle
Ansprüche können im Internet unter www.euclaim.de eingereicht werden.
Dort erfährt der Fluggast auch, ob seine Forderung Aussicht auf
Erfolg hat und wie hoch die Entschädigung ausfallen könnte.

Die EG Verordnung 261/2004 regelt die Entschädigungsleistungen für
Passagiere, die von Nichtbeförderung, Annullierung, extremer
Verspätung oder unfreiwilliger Herabstufung der Reiseklasse betroffen
sind. Demnach haben Fluggäste in allen Fällen, die von der
Fluggesellschaft verschuldet wurden, ein Anrecht auf eine zusätzliche
Entschädigungszahlung zwischen 250 und 600 Euro.

In der Praxis berufen sich die Fluggesellschaften häufig jedoch
auf "höhere Gewalt" und zahlen nicht. Dagegen vorzugehen ist für den
einzelnen Fluggast in der Regel sehr schwierig. EUclaim sammelt
kontinuierlich die Daten sämtlicher Verkehrsflüge und verfügt so über
ein präzises Bild der tatsächlichen Flugbewegungen. Auf dieser Basis
kann EUclaim nachweisen, ob sich eine Fluglinie unberechtigt auf
höhere Gewalt beruft. Die gespeicherten Beweise führen meist zu einer
außergerichtlichen Einigung.

Den genauen Wortlaut der Europäischen Verordnung 261/2004 finden
Sie unter: http://euclaim.de/l_04620040217de00010007.pdf

Originaltext: EUclaim
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/73569
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_73569.rss2

Pressekontakt:
Philipp Weber-Diefenbach
index Agentur
Zinnowitzer Str. 1
10115 Berlin
T: +49-(0)30-39088-197 (Zentrale: 300)
F: +49-(0)30-39088-199
M: p.diefenbach@index.de


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