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euro adhoc: Atrium European Real Estate Limited / other / BEDINGTE AUFLÖSUNG EINES VERWAHRUNGSVERTRAGES

Geschrieben am 13-11-2008


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Disclosure announcement transmitted by euro adhoc. The issuer is responsible
for the content of this announcement.
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13.11.2008

Atrium European Real Estate Limited

32 Commercial Street, St. Helier, Jersey JE4 0QH, Kanalinseln

Ad-hoc Mitteilung

BEDINGTE AUFLÖSUNG EINES VERWAHRUNGSVERTRAGES

Atrium European Real Estate Limited ("Atrium") hat Meinl Bank AG
angewiesen, den Verwahrungsvertrag (Depositary
Agreement)("Verwahrungsvertrag") vom 11. November 2002 zwischen
Oesterreichische Kontrollbank AG ("OeKB"), Meinl Bank AG und Atrium
betreffend Zertifikate(Austrian Depositary Certificates) ("ADCs"),
die von der OeKB ausgegeben wurden und an der Wiener Börse notieren,
durch bedingte Kündigung aufzulösen. Dementsprechend hat Meinl Bank
AG in ihrer Funktion als Verwahrer der Aktien (Ordinary Shares), die
die ADCs vertreten, eine Mitteilung an die Inhaber der ADCs gemacht,
dass der Verwahrungsvertrag mit Wirksamkeit zum 13. Februar 2009 oder
zu einem solchen späteren Zeitpunkt aufgelöst wird, zu dem die Aktien
zum Handel an der Wiener Börse zugelassen werden. Eine Beendigung des
Verwahrungsvertrages erfolgt jedoch in jedem Fall spätestens zum 13.
November 2009.

Atrium leitete die bedingte Auflösung des Verwahrungsvertrages in die
Wege, da kein weiterer Bedarf für ADCs besteht, wenn die Aktien
unmittelbar zum Handel zugelassen sind. Atrium wurde von der Wiener
Börse mitgeteilt, dass Namenspapiere (wie die Aktien von Atrium, die
die ADCs vertreten) zum Handel an der Wiener Börse zugelassen werden
können, was bisher nicht möglich war.

Die bedingte Auflösung des Verwahrungsvertrages ist vorbereitend für
die Umsetzung weiterer Schritte mit der Absicht eines Antrages von
Atrium auf Zulassung der Aktien zum Handel an der Wiener Börse und
einer anderen von Atrium noch auszuwählenden europäischen
Wertpapierbörse. Die bedingte Auflösung des Verwahrungsvertrages
vereinfacht eine Parallelnotierung (Dual Listing) der Aktien, von der
Atrium wesentliche Vorteile für die Wertpapierinhaber erwartet. Der
Zulassungsprozess ist bedingt durch die Zustimmung der Jersey
Financial Services Commission und die Erfüllung bestimmter weiterer
Erfordernisse. Im Falle, dass ein solcher Antrag gestellt wird und
die Zulassung zum Handel erfolgt, wird jeder Inhaber eines ADCs den
Rechtsanspruch auf eine Aktie für jedes gehaltene ADC erhalten.

Zurzeit ist von Seiten der Inhaber der ADCs in Bezug auf die
Auflösung kein Handeln erforderlich. Weitere Informationen werden zur
gegebenen Zeit veröffentlicht.

Rachel Lavine, Chief Executive Officer von Atrium, führt hierzu aus:
"Zu jener Zeit, als die strategische Investition von CPI/Gazit
genehmigt wurde, haben wir versprochen, die Zulassungvoraussetzungen
der Gesellschaft einer Überprüfung zu unterziehen. Dies ist ein
laufender Prozess, bei dem die Mitteilung einer Auflösung der
bestehenden Verwahrungsvereinbarungen, bedingt durch die Zulassung
der zugrunde liegenden Aktien, Teil dieses Prozesses und ein
wichtiger Schritt ist. Weitere Informationen erfolgen zu gegebener
Zeit. Zurzeit ist von Seiten der Inhaber der ADCs kein Handeln
erforderlich."

Jersey, 13 November 2008


end of announcement euro adhoc
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ots Originaltext: Atrium European Real Estate Limited
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Further inquiry note:

Financial Dynamics, London

Richard Sunderland / Stephanie Highett / Laurence Jones

Phone: +44 (0)20 7831 3113

mailto:richard.sunderland@fd.com

Branche: Real Estate
ISIN: AT0000660659
WKN: 066065
Index: Standard Market Continous
Börsen: Wiener Börse AG / official market


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