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Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD: Medienpolitik der EU muss Rundfunkordnungen der Mitgliedstaaten und internationale Verpflichtungen achten

Geschrieben am 01-03-2006

Köln (ots) - Die Gremienvorsitzenden der ARD begrüßen die
Entscheidung des Europäischen Parlaments, Dienstleistungen des
audiovisuellen Sektors, insbesondere des Rundfunks, aus dem
Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie auszunehmen. Dies
entspricht der besonderen Aufgabe des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks zur Sicherung der Meinungsvielfalt und kulturellen
Identität, dessen Unabdingbarkeit zum Schutz der kulturellen Vielfalt
in einer globalisierten Welt vom Europarat und der UNESCO
ausdrücklich festgehalten worden ist (Res. des Europarates v.
10./11.3.05; UNESCO-Konvention v. 20.10.05).

In diesem Sinne befürworten die Gremienvorsitzenden den Vorschlag
der EU-Kommission zur Änderung der Fernsehrichtlinie in eine
"Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste", mit welcher gleiche
audiovisuelle Inhalte unabhängig vom Verbreitungsweg gleich geregelt
werden sollen. Die Gremienvorsitzenden unterstützen das wichtige
Bemühen, eine zukunftssichere Gestaltung für das Multimediazeitalter
zu finden, und bitten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments
und die verantwortlichen deutschen Medienpolitiker, bei den
Beratungen der Kommissionsvorlage folgende Gesichtspunkte zu
berücksichtigen:

1. Die Zulassung von Product Placement verstößt gegen den Schutz
der Verbraucher vor Irreführung und beeinträchtigt die Unabhängigkeit
der Medien. Durch die bloße Kennzeichnung wird beides nicht
ausgeschlossen, eine Abgrenzung gegenüber Themenplacement ist kaum
möglich. Die Glaubwürdigkeit des Mediums Fernsehen sollte nicht
leichtfertig zugunsten rein ökonomischer Interessen verspielt werden.

2. Das deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunksystem basiert auf
der Garantie eines freien Informationszugangs der Bürger und einer
pluralen Gesellschaft. Dies spiegelt sich in der binnenpluralen
Kontrolle durch unabhängige Vertreter aus Politik, Wirtschaft und
Gesellschaft. Die Gremienvorsitzenden gehen davon aus, dass Artikel
23 b des Richtlinienentwurfs ("Unabhängigkeit der nationalen
Regulierungsbehörden") keinen Angriff gegen die deutsche
Rundfunkordnung und die staatsunabhängige Gremienkontrolle darstellen
soll und bitten um entsprechende Klarstellung.

3. Der endgültige Revisionsvorschlag sollte explizit auf das
Amsterdamer Protokoll, die Resolution des Europarates zur
Vielfaltsicherung und die UNESCO-Konvention zum Schutz kultureller
Vielfalt Bezug nehmen. Nur ein gleichberechtigt an den neuen Medien
teilhabender öffentlich-rechtlicher Rundfunk kann seiner in den
erwähnten Stellungnahmen hervorgehobenen Rolle im globalisierten
Multimediazeitalter gerecht werden und den chancen- und
diskriminerungsfreien Zugang der Verbraucher zur Information sichern.

Auch hinsichtlich des weiteren Auskunftsersuchen der
Generaldirektion Wettbewerb vom 10.2.06 zur Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks erinnert die GVK ausdrücklich an den
unter Punkt 3 dargestellten Kontext, in welchem der
öffentlich-rechtliche Rundfunk nach dem Willen der Mitgliedstaaten
und der Europäischen Union zu sehen ist. Der EU-Kommission obliegt
hier allein eine Missbrauchskontrolle. Wie bereits in der
Stellungnahme der GVK vom 4.4.05 zur Mitteilung der EU-Kommission vom
3.3.05 dargelegt, unterliegt der öffentlich-rechtliche Rundfunk einem
umfassenden Kontrollsystem. Die binnenplurale Kontrolle ist letzthin
weiter gestärkt worden. Die Gremien werden weiterhin ihrem
umfassenden Kontrollauftrag in programmlicher und rechtlicher
Hinsicht gerecht werden und bitten die Generaldirektion, dies
entsprechend zur Kenntnis zu nehmen.

Originaltext: ARD Radio & TV
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=29876
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_29876.rss2

Rückfragen an:
ARD-Pressestelle (BR)
Rundfunkplatz 1
80335 München
Tel: 089 / 5900 - 2176
Fax: 089 / 5900 - 3366
E-Mail: pressestelle@ard.de


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