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Gerichtliches Verfahren beendet

Geschrieben am 03-11-2008

Dr. Oberfeld forscht weiter

Wien (ots) - Am 03.11.2008 wurde im Rechtsstreit zwischen Dr. Gerd
Oberfeld und Mobilkom Austria AG ein aus sachlichen Gesprächen
resultierender Vergleich abgeschlossen, mit welchem Dr. Gerd Oberfeld
zur Kenntnis nimmt, dass auf dem Wählamt Hausmannstätten keine
C-Netz-Mobilfunkanlage errichtet war. Österreichische
Mobilfunkbetreiber sowie FMK nehmen diesen Vergleich zum Anlass, zu
behaupten, dass Dr. Gerd Oberfeld durch diesen Vergleich eingestanden
habe, dass die Krebsstudie falsch sei, einer Mythenbildung vorgebaut
werde, die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens nicht eingehalten
worden seien und damit die Studie zurückgezogen worden sei.

Liest man den Vergleichstext vom 03.11.2008, so stellt man fest,
dass all dies nicht dem getroffenen Vergleichsabschluss entspricht.

Richtig ist, dass Dr. Oberfeld zur Kenntnis nimmt, dass am Wählamt
Hausmannstätten keine C-Netz-Mobilfunkanlage errichtet war. Dr.
Oberfeld ist im Rahmen seiner durchgeführten Recherchen durch einen
Zeitzeugen informiert worden, dass im Wählamt Hausmannstätten eine
C-Netz-Mobilfunkanlage errichtet war. Diese und weitere Aussagen von
Zeitzeugen haben Dr. Oberfeld zu der Studie veranlasst und wurden die
wissenschaftlichen Schlüsse gezogen. Im Rahmen des gerichtlichen
Verfahrens konnten die Beweise nicht erhärtet werden, unrichtig ist,
dass Dr. Oberfeld den gerichtlichen Vergleich deshalb abgeschlossen
hat, da von Mobilkom Austria AG gegenteilige Beweise vorgelegt werden
konnten. Mit dem heutigen Vergleich wird auch keinesfalls der
wissenschaftliche Schluss in Frage gestellt, dass Mobilfunkstrahlung
Krankheitsverursacher sein kann, wie dies in mehrfachen Studien
festgestellt wurde.

Dr. Oberfeld sieht kein Problem darin, bisherige Annahmen zu
berichtigen, und darauf aufbauend weitere Analysen und
wissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen.

Dr. Gerd Oberfeld hat immer den Anspruch vertreten, dass das Thema
"Mobilfunkstrahlung - mögliche Krankheitsursachen" auf absolut
sachlicher Ebene zu führen ist, Dr. Oberfeld begrüßt jedwede
Bereitschaft der Mobilfunkbetreiber, daran mitzuwirken.

Als nächsten Schritt beabsichtigt Dr. Gerd Oberfeld eine Prüfung
dahingehend, ob auch an anderen Orten von Wählämtern in Österreich
Krankheitsfälle aufgetreten sind und bejahendenfalls wird Dr. Gerd
Oberfeld seine wissenschaftlichen Untersuchungen sodann auf diese
Örtlichkeiten ausdehnen. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten.

Aufgrund der in den Presseaussendungen der Mobilfunkbetreiber bzw.
des FMK bekundeten Bereitschaft, an einer sachlichen
Mobilfunk-Diskussion mitzuwirken, geht Dr. Oberfeld davon aus, dass
hier sowohl ein Interesse der Vorgenannten besteht als auch eine
entsprechende Mitarbeit stattfinden wird.

Ausgehend vom heute geschlossenen Vergleich bietet sich jedenfalls
die Möglichkeit, in aller Transparenz und Offenheit den
wissenschaftlichen Untersuchungen Unterstützung zu leisten.

Rückfragehinweis:
Dr. Phillip Lettowsky
Tel.: 0662/84 84 48
mailto:lawoffice@lettowsky.at

Originaltext: Referat Gesundheit, Hygiene und Umweltmedizin des Landes Salzburg
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