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AOK-Institut Medizinschaden half über 2.300 Patienten bei Behandlungsfehlervorwürfen: 7,1 Millionen Euro Schadensersatz erstritten

Geschrieben am 29-10-2008

Kiel (ots) - Das AOK-Institut Medizinschaden bei der AOK
Schleswig-Holstein setzt seine erfolgreiche Arbeit fort. Seit der
Gründung vor fast acht Jahren nutzten insgesamt 2.373 AOK-Kunden das
in dieser Form bundesweit einmalige Serviceangebot. Rund 480
vermutete Behandlungsfehler wurden durch das sechsköpfige Team um
Institutsleiter Priv.-Doz. Dr. med. habil. Holger Thomsen bestätigt
und weiterverfolgt. "Dabei haben wir gerichtlich oder im Vergleich
mit Haftpflichtversicherern bisher für AOK und Pflegekasse insgesamt
7,1 Millionen Euro erfolgreich durchgesetzt. An den von der AOK
erstrittenen Gerichtsurteilen und Vergleichen können sich die
AOK-Kunden orientieren und ihr Prozesskostenrisiko bei der
Durchsetzung eigener Forderungen wie Schadenersatz oder
Schmerzensgeld deutlich senken", so Thomsen. "Mit unserem
Beratungsangebot stärken wir die Rechte der Patienten und haben uns
als Anwalt unserer Kunden profiliert", erklärte Dr. Dieter Paffrath,
Vorstandsvorsitzender der AOK Schleswig-Holstein, das Engagement der
Gesundheitskasse.

In etwa 20 Prozent der Beratungsfälle ergeben sich Anhaltspunkte
für einen Behandlungsfehler. Dann koordinieren die AOK-Experten zum
Beispiel externe Gutachten und bewerten diese, fertigen selbst welche
an und stellen diese den Versicherten kostenlos zur Verfügung. Wenn
Vergleichverhandlungen der AOK mit den Haftpflichtversicherern
scheitern, wird der Klageweg beschritten. Dabei darf die AOK nur ihre
eigenen Ansprüche geltend machen.

Vor allem in den operativen Fachrichtungen wie Chirurgie (36
Prozent), Orthopädie (14 Prozent) oder Gynäkologie (12 Prozent) wird
häufig der Vorwurf eines Behandlungsfehles erhoben. "Häufig entstehen
Medizinschäden nur deshalb, weil auf eine ohne Verschulden
eingetretene Komplikation nicht richtig oder nicht rechtzeitig
reagiert wird", so Thomsen. Außerdem kritisiert der Institutsleiter
die mangelnde Kommunikation bei Behandlungsfehlervorwürfen zwischen
Ärzten und ihren Patienten. Thomsen fordert von der Ärztekammer
Schleswig-Holstein, auf eine hinreichende Versicherung der Mediziner
gegen Haftpflichtansprüche zu achten. An die zuständigen Gerichte
appelliert Thomsen, die Gutachten medizinischer Sachverständiger
kritischer als bislang zu würdigen.

Originaltext: AOK Schleswig-Holstein
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/73028
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_73028.rss2

Kontakt:
AOK Schleswig-Holstein, Pressestelle, Jens Kuschel, Telefon 0431
6051171, E-Mail: jens.kuschel@sh.aok.de


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