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WAZ: Feuerwehrbeamte haben Anspruch auf zwei Wochen Sonderurlaub - Überstundenausgleich belastet Kommunen

Geschrieben am 15-10-2008

Essen (ots) - Verbeamtete Feuerwehrleute haben Anspruch auf knapp
zwei Wochen Sonderurlaub als Ausgleich für jahrelang geleistete
Mehrarbeit. Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtet,
entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag über die
ersten von bislang 17 Klagen von Feuerwehrleuten.
Nach einer landesweiten Verordnung mussten die Beamten seit den 80er
Jahren 54 Stunden wöchentlich arbeiten, inklusive des
Bereitschaftsdienstes. 1997 erließ die Europäische Union jedoch die
48-Wochenstunden-Richtlinie, und 2005 stellte der Europäische
Gerichtshof klar, dass diese Regelung auch für Feuerwehrmänner mit
Bereitschaftsdiensten gilt. Das Land NRW brauchte jedoch rund
eineinhalb Jahre, um die 48-Stunden-Woche 2007 umzusetzen.
In den aktuellen Fällen forderten einige Beamte laut WAZ darum
rückwirkend bis 1997 Überstundenausgleich. Dies wies das Gericht
jedoch ab. Die Beamten hätten sich selbst energisch in ihren Kommunen
gegen die 54-Stunden-Regelung zur Wehr setzen müssen. Die Kammer
legte als Maßstab grundsätzlich nur ein Jahr zu Grunde und setzte
eine pauschalisierte Mehrarbeit von fast 81 Stunden an, die jetzt in
Freizeit umzuwandeln sind. Dies entspricht knapp zwei Wochen
Sonderurlaub. Es ist zu erwarten, dass nun erhebliche Belastungen auf
die Kommunen zukommen. (Az.:12 K 480/08 ff)

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-2727
zentralredaktion@waz.de


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