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Verstaatlichung löst die realen Probleme des Gesundheitswesens nicht / Spitzenverbände plädieren für eine nachhaltige Gesundheitsreform

Geschrieben am 09-06-2006

Bergisch Gladbach (ots) - Berlin. Die Vertreter der Versicherten
und der Arbeitgeber in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
sehen in dem vorgeschlagenen staatlichen Gesundheitsfonds und in den
Überlegungen zur Einrichtung einer staatlichen Regulierungsbehörde
und zur Bildung eines Dachverbandes der Krankenkassen den Weg in ein
staatlich gelenktes Gesundheitswesen vorgezeichnet. Vor dem
Hintergrund der negativen Erfahrungen mit staatlichen
Gesundheitssystemen in anderen Ländern lehnen Versicherten- und
Arbeitgebervertreter diese Reformansätze ab.

Nach ihrer Ansicht müsse es vielmehr darum gehen, das bisherige
staatsferne deutsche Modell durch eine qualifizierte
Weiterentwicklung zu verbessern. Kennzeichnend für dieses Modell
seien
- die Ausgestaltung des Gesundheitswesens durch Verhandlungen und
Verträge zwischen den Krankenkassen einerseits und Ärzten,
Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern andererseits
(Gemeinsame Selbstverwaltung),
- die soziale Mitbestimmung durch die Versicherten und ihre
Arbeitgeber (Selbstverwaltung) und
- die Pluralität des Systems mit freier Kassen- und
Leistungserbringerwahl für die Versicherten.

Wegen der - in einem pluralen System immer vorhandenen -
Interessenunterschiede in der Selbstverwaltung wolle die Politik
diese jetzt weitgehend durch staatliche Entscheidungen und Vorgaben
ersetzen. Dabei ist nicht zu erwarten, dass der Staat schnellere und
bessere Lösungen hervorbringen wird als die Sozialpartner in der
Selbstverwaltung. Auch der Staat wird mit den unterschiedlichen
Interessen aller Akteure im Gesundheitswesen konfrontiert sein und
muss diese in seinen Entscheidungen vermitteln. Dass der Staat dabei
erfolgreicher ist als die direkten Verhandlungen zwischen den
Betroffenen, muss bezweifelt werden. Vielmehr ist zu befürchten, dass
gesundheitspolitische Entscheidungen zunehmend nach Haushaltslage
gefällt werden. Nach Auffassung der Versicherten- und
Arbeitgebervertreter müsse die Reform stattdessen unter dem Leitmotiv
stehen: So viel Selbstverwaltung wie möglich - so wenig Staat wie
nötig.

Die Spitzenverbände sprechen sich für die Beibehaltung der
solidarischen Finanzierung aus. Die Höhe des Beitrags müsse sich nach
der finanziellen Leistungsfähigkeit richten. Auch die gemeinsame
Finanzierungsverantwortung von Arbeitgebern und Versicherten soll
erhalten bleiben. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass die aktuelle
Finanzsituation der GKV und die Belastung der Beitragszahler vor
allem durch wiederholte Lastenverschiebungen zu Ungunsten der
Kranken- und zu Gunsten anderer Sozialversicherungszweige und der
öffentlichen Haushalte geprägt sind. Allein die Maßnahmen aus den
Jahren 1995 - 2003 belasten die GKV heute jährlich mit über 4 Mrd.
Euro. Dazu kämen dann noch die Mindereinnahmen aufgrund von
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, wie Förderung von Mini- und
Midi-Jobs und Frühverrentungen. Im Sinne einer gerechten und
nachhaltigen Mittelaufbringung sei es deshalb von vorrangiger
Bedeutung, dass diese sachfremden Aufgaben der GKV kompensiert und
für die Zukunft unterlassen werden.

Dies gelte auch für die im Haushaltsbegleitgesetz vorgesehene
Streichung des Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen
und die Erhöhung der Mehrwertsteuer, die sich zusätzlich negativ auf
die Finanzsituation der Krankenkassen auswirken und die
Beitragssatzstabilität in der GKV gefährden würden. Die
Spitzenverbände fordern deshalb, die Streichung des Bundeszuschusses
zurück zu nehmen und die Arzneimittel von der Erhöhung der
Mehrwertsteuer auszunehmen oder - besser noch - Arzneimittel künftig
nur mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu belegen.

Um die Gesetzliche Krankenversicherung weiterzuentwickeln, müsse
nun, nachdem schon 1996 der Wettbewerb auf Kassenseite eingeführt
worden sei, auch eine gezielte Deregulierung der Angebotsseite
hinzukommen. Die Spitzenverbände fordern deshalb eine Ausweitung und
Intensivierung des Vertrags- und Versorgungswettbewerbs. Neben den
Kollektivverträgen sollen insbesondere zum Aufbau neuer
Versorgungsformen und -strukturen ergänzende Verträge ohne
Kontrahierungszwang zugelassen und deren Effektivität und Effizienz
geprüft werden.

Zur Optimierung der Selbstverwaltung plädieren die Spitzenverbände
auch für eine Weiterentwicklung des Gemeinsamen Bundesauschusses
(G-BA). Hierzu haben sie ein Modell zur Reform des G-BA entwickelt,
das insbesondere darauf abzielt, die Zeiträume, in denen die
Entscheidungen gefällt werden, zu verkürzen und die Transparenz der
Entscheidungsabläufe weiter zu erhöhen. Daneben werde der
sektorenübergreifenden Aufgabenstellung des G-BA besser als bisher
Rechnung getragen.

- Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.gkv.info -

Originaltext: Spitzenverbände der Krankenkassen
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55471
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55471.rss2

Kontakt:
IKK Bundesverband
Pressesprecher: Joachim Odenbach
Tel.: 02204 44-111
Fax: 02204 44-455
e-mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de


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