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Burda erwirkt gegen Rewe-Magazin Laviva einstweilige Verfügung

Geschrieben am 12-10-2008

München (ots) - Der Freundin Verlag aus dem Burda-Konzern hat am
vergangenen Freitag beim Landgericht München gegen die neue
Kundenzeitschrift Laviva der Rewe-Group eine einstweilige Verfügung
erwirkt. Rewe wird laut Burda mit dieser einstweiligen Verfügung
untersagt, den Werbeslogan zu verbreiten, "Die beste Freundin" ist
nichts gegen Laviva". Des weiteren wurde Rewe untersagt, die
Zeitschrift Laviva mit redaktionellen Seiten herauszugeben, die denen
der Freundin nachempfunden sind. Das berichtet der Branchendienst
Kontakter in seiner aktuellen Ausgabe (EVT 13.10.)
"Das Gericht sieht in der Aufmachung von Laviva mitunter einen
deutlichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht", so
Freundin-Verlagsgeschäftsführer Henning Ecker gegenüber dem
Kontakter.Er hat Rewe am Freitag eine entsprechende
Unterlassungserklärung zustellen lassen. Sollte Rewe auf die
Forderungen von Burda nicht eingehen, könnte dies in einem
Vertriebsverbot von Laviva gipfeln, so Ecker.
Die Rewe Group hatte von dem Frauen- und Lifestlye-Titel rund 700 000
Exemplare drucken lassen. Rewe war für eine Stellungnahme nicht
erreichbar.

Originaltext: Der Kontakter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6716
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6716.rss2

Pressekontakt:
Der Kontakter
Yvonne Sprungala
Telefon: 089 / 54852-511
Fax: 089 / 54852-520


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