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Landesmedienanstalten verabschieden Eckdaten für neue Gewinnspielsatzung / Verbraucher sollen bei Gewinnspielen im Fernsehen und im Radio in Zukunft vor Abzocke geschützt werden

Geschrieben am 07-10-2008

Stuttgart (ots) - Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
der Landesmedienanstalten hat Regeln für Gewinnspiele im Fernsehen
und im Radio auf den Weg gebracht, die die Verbraucher in Zukunft
maßgeblich vor unseriösen Angeboten schützen sollen. Bei Verstößen
drohen den TV- und Radioveranstaltern in Zukunft Geldbußen bis zu
500.000 Euro. "Mit dem Entwurf der Gewinnspielsatzung wollen wir
schwarzen Schafen einen Riegel vorschieben, die mit zum Teil
unseriösen Methoden den Verbrauchern das Geld aus der Tasche ziehen.
Gleichzeitig sollen aber Gewinnspiele im Radio und Fernsehen nach wie
vor möglich sein", so der Vorsitzende der ZAK, Thomas Langheinrich.

Vor allem Kinder und Jugendliche sollen nach dem Willen der
Landesmedienanstalten und des Gesetzgebers in Zukunft ganz besonderen
Schutz vor Abzock-Spielen erhalten, die deren Leichtgläubigkeit und
Unerfahrenheit ausnutzen. So dürfen nach dem Entwurf der Satzung
Minderjährige in der Regel nicht mehr an Gewinnspielen teilnehmen.
Auch sollen im Fernsehen und im Radio Gewinnspiele und -sendungen
verboten sein, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten.
Ausgenommen sind dabei Gewinnspiele, die unentgeltlich sind. das
heißt, bei denen nur die reinen Telefonkosten in Rechung gestellt
werden.

Für mehr Transparenz soll eine generelle Veröffentlichung der
Teilnahmebedingungen und Spielregeln sorgen. Übermäßige
Mehrfachteilnahme der Mitspieler soll u.a. durch Kostenbegrenzung
verhindert werden.

Der Entwurf der Gewinnspielsatzung beinhaltet zudem eine
verschärfte Informationspflicht der Teilnehmer über Gewinnchancen und
weitreichende Auskunfts- und Vorlageverpflichtungen der Veranstalter
gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden

"In den nächsten Wochen können TV- und Radioveranstalter und deren
Verbände Stellung beziehen. Die Chancen sind groß, dass auf Grund der
Anhörung die Gewinnspielsatzung noch in diesem Jahr gemeinsam mit der
Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) abschließend beraten und durch die
Landesmedienanstalten verabschiedet werden kann", skizziert
Langheinrich die Marschroute.

Der am 1. September in Kraft getretene 10. Rundfunkstaatsvertrag
beauftragt die Landesmedienanstalten, eine Gewinnspielsatzung für
Fernsehen und Radio zu erlassen. Damit ist zum ersten Mal auch eine
gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Verstöße von den
Landesmedienanstalten auch geahndet werden können.

Der Entwurf der Satzung wird innerhalb der nächsten Woche im
Internet unter www.alm.de veröffentlicht.

Wichtige Information für Redaktionen:

Der Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht der
Landesmedienanstalten (ZAK) steht heute, Dienstag, um 15.30 Uhr im
Rahmen einer Telefon-Konferenz für Fragen zur Verfügung. Die
Einwahldaten erhalten interessierte Journalisten in der
ZAK-Geschäftsstelle unter 0711-892532-71 oder unter karich@alm.de.

Originaltext: Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71281
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_71281.rss2

Pressekontakt:
Axel Dürr
Pressesprecher
c/o Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)
Telefon: 0711 / 89 25 32-74
E-Mail: duerr@alm.de


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