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Spitzentreffen zum Jugendmedienschutz im ZDF-Hauptstadtstudio

Geschrieben am 07-10-2008

Mainz (ots) - Aktuelle Fragen des Jugendmedienschutzes waren Thema
eines Spitzengespräches zwischen Repräsentanten der ARD und des ZDF,
der Landesmedienanstalten und der Kommission für Jugendmedienschutz
(KJM) in Berlin.

Eingeladen hatte der Vorsitzende des Fernsehrats des ZDF, Ruprecht
Polenz, der damit eine Vorgabe des § 15 Abs. 2 Satz 2
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) aufgriff. Nach § 15 Abs. 2
Satz 2 JMStV haben die Gremien der in der ARD zusammengeschlossenen
Landesrundfunkanstalten, des ZDF und der Landes¬medienanstalten sowie
die KJM einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch in der Anwendung des
Jugendmedienschutzes durchzuführen.

Im Mittelpunkt des Berliner Spitzengespräches standen Fragen zur
Evaluation des deutschen Jugendschutzsystems, Fragen der
Trailer-Platzierung sowie Aspekte der Gewährleistung des
Jugendschutzes in den Telemedien, insbesondere im Internet. Außerdem
wurden der Jugendmedienschutz bei Gewinnspielen und
Gewinnspiel¬sendungen und seine Umsetzung in Satzungen und
Richtlinien thematisiert.

Alle Teilnehmer des Treffens waren sich einig, dass der
Jugendmedienschutz in Deutschland schon ein hohes Niveau aufweise.
Dies gelte es allerdings nicht nur zu wahren, sondern auch weiterhin
gemeinsam zu fördern. Daher sei es unverzichtbar, dass die beim
öffentlich-rechtlichen Rundfunk, bei den Landesmedienanstalten und
bei der KJM gesetzlich jeweils bestehenden jugendschutzrechtlichen
Aufsichts¬kompetenzen wechselseitig ge- und beachtet werden. Zudem
solle - ungeachtet der durch die wissenschaftliche Überprüfung des
deutschen Jugendschutzsystems bestätigten unterschiedlichen
programmlichen Ausgangslagen beim öffentlich-rechtlichen und beim
privaten Rundfunk - der gemeinsame Erfahrungsaustausch in Fragen des
Jugendmedienschutzes offen und konstruktiv weitergeführt werden.

Die Teilnehmer des Erfahrungsaustausches waren sich außerdem
einig, dass zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich des
Jugendmedienschutzes ein kritisches Problembewusstsein in der
Öffentlichkeit gefördert werden müsse.

Der Stellvertretende Vorsitzende der
ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz Bernd Lenze wies für die ARD-Gremien
darauf hin, dass es in den drei Jahren seit dem letzten
Spitzengespräch zwischen den Gremienvorsitzenden der
öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten und den Landesmedienanstalten
im ARD-Bereich nicht einen Fall von Versagen des Jugendmedienschutzes
gegeben habe, der in den Gremien behandelt werden musste. Dies
beweise die hohe Wirksamkeit der bestehenden Kontrollmechanismen und
Aufsichtsstrukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Ruprecht Polenz, Vorsitzender des ZDF-Fernsehrates hielt fest: Der
Jugendmedienschutz ist für das ZDF ein Qualitätsmerkmal aller seiner
Angebote und ein Markenzeichen des Senders. Die wissenschaftliche
Überprüfung des deutschen Jugendschutzsystems hat sogar eine
Vorbildfunktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Bereich des
präventiven Jugendmedienschutzes ergeben. Das unterstreicht unsere
besondere soziale Verantwortung im Bereich des Jugendschutzes, die
auch heute wieder deutlich geworden ist.

Der Vorsitzende der KJM, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, hob die
konsequente Aufsichtstätigkeit der KJM hervor: "Insgesamt hat sich
die KJM seit ihrer Gründung im April 2003 mit knapp 600 Fällen aus
dem Bereich des privaten Rundfunks und knapp 2200 aus dem Bereich des
Internets befasst: "Das Prinzip der regulierten Selbstregulierung hat
sich grundsätzlich bewährt - kann aber selbstverständlich noch
optimiert werden." Das habe die wissenschaftliche Überprüfung des
Jugendmedienschutzes ergeben, bei der die Kontrolle bei den Privaten
im Mittelpunkt stand. Im Übrigen begrüßte der KJM-Vorsitzende den
fruchtbaren Erfahrungsaustausch mit ARD und ZDF, der - auch auf
Arbeitsebene - konsequent fortgesetzt werden soll.

Dr. Hartmut Richter, der als Vorsitzender der
Gremienvorsitzendenkonferenz bei dem Treffen die
Landesmedienanstalten vertrat, verwies in dem Gespräch auf die
Vielzahl der erfolgreichen rechtsstaatlichen Verfahren, die die
Landesmedien¬anstalten jährlich im Dienste des Jugendmedienschutzes
führen.

Originaltext: ZDF
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7840
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7840.rss2

Pressekontakt:
ZDF-Pressestelle
Telefon: 06131 / 70 - 2120
Telefon: 06131 / 70 - 2121



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