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Greenpeace unterschlägt gute Nachrichten für Verbraucher: Alle untersuchten Kräuter und Gewürze sind uneingeschränkt verkehrsfähig!

Geschrieben am 01-10-2008

Bonn (ots) - Gestern hat Greenpeace den "Pestizidtest für Kräuter
und Gewürze 2008" veröffentlicht. Die Organisation fällt ein
vernichtendes Urteil für viele der untersuchten Erzeugnisse und
behauptet, zwei Proben hätten die gesetzlichen Grenzwerte
überschritten. Diese Behauptung ist falsch und führt zu
Verunsicherung bei Verbrauchern und Handel.

Die Fakten sehen erfreulicherweise anders aus:

Keine der untersuchten Proben überschritt die gesetzlich
zugelassenen Höchstmengen für Pflanzenschutzmittel-Rückstände.

Keine der untersuchten Proben überschritt die vom Bundesinstitut
für Risikobewertung, BfR, und der Weltgesundheitsorganisation, WHO,
festgelegte Akute Referenzdosis (ARID). Dies bestätigt Greenpeace
ausdrücklich!

Greenpeace hat den Grenzwert für frische Paprika auf getrocknete
Paprika angewendet, was zu einer rechtlich falschen Bewertung führt.
Zudem hat Greenpeace fälschlicherweise EU-Recht herangezogen, wo
deutsches Recht gilt.

Laut Greenpeace sind 18 der nachgewiesenen Pestizide in der EU
nicht zugelassen. Deshalb fordert Greenpeace: "Kein Verkauf
unzulässig hoch mit Pestiziden belasteter Lebensmittel durch den
Handel". In Anhang 1 der Veröffentlichung stellt Greenpeace dann
fest: "keine illegalen Pestizide nachgewiesen."

Wie passt das zusammen?

Greenpeace legt eigene Maßstäbe fest und schafft sich eigene
Gesetze, die auch die Öffentlichkeit übernehmen soll. Im Greenpeace
eigenen Bewertungsverfahren bedeutet "gelb", das Lebensmittel enthält
mehr als 0,01 ppm Pflanzenschutzmittel, dies unabhängig von der
gesetzlich zugelassenen Höchstmenge. "Rot" bedeutet, ein Lebensmittel
hat einen "kritisch hohen Gehalt", wiederum unabhängig von der
gesetzlich zugelassenen Höchstmenge.

Die Bewertung nach dem Greenpeace eigenen Summengrenzwert für die
täglich duldbare Aufnahmemenge und ebenso die Greenpeace eigene
"schwarze Liste" für Pestizide sind nicht gesetzlich geregelt oder
festgelegt, sondern von Greenpeace willkürlich gesetzt.

Rechtliche Situation bei Pflanzenschutzmitteln

Bis zum 31. August 2008 galt in Deutschland die
Rückstandshöchstmengen-Verordnung (RHMV) für
Pflanzenbehandlungsmittel-Rückstände auf Lebensmitteln. Seit dem 1.
September 2008 gilt die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 für
Pflanzenschutzmittel-Rückstände. Die Europäische Kommission hat zum
Übergang auf die neuen Regelungen folgendes ausgeführt:

Verarbeitete oder rohe Agrarerzeugnisse, die nach dem vor dem 1.
September geltenden Recht rechtmäßig hergestellt oder behandelt
worden sind, dürfen geerntet, verarbeitet, gelagert und abverkauft
werden, bis alle Vorräte verbraucht sind. Dies gilt ebenfalls für
importierte Waren. Artikel 49 Abs. der o. g. EG-Verordnung stellt
klar, dass auf diese Waren die gesetzlichen Regelungen anzuwenden
sind, die vor dem 1. September 2008 in Kraft waren.

Der gesetzliche Grenzwert für Fenpropathrin in frischem Paprika
beträgt nach der deutschen Verordnung 0,02 ppm. Für getrocknetes
Paprikapulver liegt die zulässige Höchstmenge bei 0,2 ppm. Greenpeace
hat 0,057 ppm für die Summe aller Pestizide in dem untersuchten
Pulver nachgewiesen. Der gesetzliche Höchstwert ist also weit unter-,
nicht überschritten!

Der gesetzliche Grenzwert für Methamidophos in frischem Paprika
beträgt nach RHMV 0,01 ppm. Für getrocknetes Paprikapulver liegt die
zulässige Höchstmenge bei 0,1 ppm. Greenpeace nennt einen gefundenen
Wert von 0,0340 ppm. Auch hier ist der zugelassene Höchstwert weit
unterschritten.

Bezeichnenderweise lehnt Greenpeace die Herausgabe der
Untersuchungsergebnisse ab.

Fazit:

Die Greenpeace-Veröffentlichung dient erkennbar dazu,
spektakuläre, irreführende und verunsichernde Meldungen in die Welt
zu setzen. Sie ist unseriös und geeignet, sowohl die Verbraucher zu
verunsichern als auch den Ruf der betroffenen Unternehmen zu
schädigen.

Originaltext: Fachverband der Gewürzindustrie e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/38390
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_38390.rss2

Pressekontakt:
Gerhard Weber
Fachverband der Gewürzindustrie e.V.
Reuterstraße 151
53113 Bonn
Tel.: 0228 / 21 61 62
Fax: 0228 / 22 94 60
E-Mail: weber@verbaendebuero.de


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