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Veröffentlichungspflicht für Unternehmen: Bundesamt für Justiz droht Verweigerern hohe Bußgelder an

Geschrieben am 01-10-2008

Freiburg (ots) - Seit einem Dreivierteljahr müssen Unternehmen
ihre Jahresabschlüsse elektronisch im Bundesanzeiger bekannt machen.
Noch immer sind nicht alle dieser Pflicht nachgekommen und viele der
eingereichten Abschlüsse sind fehlerhaft. Beides kann fatale Folgen
haben, wir das Wirtschaftsmagazin ProFirma in seiner aktuellen
Ausgabe berichtet.

Rund 400.000 Unternehmen haben im Frühjahr unangenehme Post vom
Bundesamt für Justiz erhalten. In dem Schreiben fordert das Amt die
Firmenchefs auf, sofort ihrer Pflicht nachzukommen, ihren
Jahresabschluss beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers
einzureichen. Wer der Offenlegung nicht nachkomme, werde ein
Ordnungsgeld zahlen müssen.

Diese Verweigerer sind nur ein Teil des Problems. "Etwa 25 Prozent
der eingereichten Abschlüsse sind inhaltlich falsch", sagt Annette
Meier-Behringer, Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei der SGP
Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH in Pfaffenhofen. Mit weit
reichenden Folgen: schließlich sind einmal veröffentlichte Angaben im
Nachhinein nur in Ausnahmefällen revidierbar.

Wie man Fehler bei Jahresabschlüssen vermeidet, lesen
Interessierte in der aktuellen Ausgabe der ProFirma. Abonnenten
finden weitere Informationen unter http://www.profirma.de

Originaltext: ProFirma
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/68120
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_68120.rss2

Pressekontakt:
Ansprechpartner:
Dieter Römer
Chefredaktion ProFirma

Pressekontakt:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alexandra Rudolf
Tel. 0761/3683-940
Fax 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/presse


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